Zwei Erlasse, zwei Männer, zwei verschiedene Akte. Der von Wang Mang, in der Wirtschaftsabhandlung des Buches der Han: „Die Felder des Reiches werden nun in Königsfelder umbenannt und die Sklaven in Hausangehörige; keiner von ihnen darf gekauft oder verkauft werden.“ Der von Kaiser Guangwu, im Buch der Späteren Han: „Von der Natur Himmel und Erde ist der Mensch das Kostbarste; wer Sklaven tötet, darf seine Strafe nicht gemindert bekommen.“ Der eine benennt um und verbietet den Verkauf; der andere ändert eine Strafe. Das ist nicht dasselbe, und sie werden hier getrennt gehalten. Geschrieben werden nur die Texte, die Bedingungen und die Jahre; keine Theorie einer Sklavengesellschaft und kein humanitäres Urteil.

Kaiser Ai: eine nie vollzogene Obergrenze

Das Buch der Han verzeichnet zuerst einen Vorschlag zur Begrenzung der Sklaven. Als Kaiser Ai den Thron bestieg und Shidan die Regierung führte, argumentierte Shidan aus dem Altertum, die weisen Könige hätten alle das Brunnenfeld eingerichtet, und drang darauf, „es solle eine Grenze gesetzt werden“; der Kanzler Kong Guang und der Großsekretär He Wu schlugen dann vor: „Die Sklaven eines Königs zweihundert; eines Markgrafen oder einer Prinzessin hundert; eines inneren Markgrafen, eines Beamten oder eines Gemeinen dreißig; binnen drei Jahren sollen die Zuwiderhandelnden sie vom Staat eingezogen haben.“ Eine Obergrenze nach Rang, drei Jahre zur Befolgung, der Überschuss eingezogen.

Sie wurde nie vollzogen, und die Seite sagt warum. Der Vorschlag selbst bewegte den Markt: „Damals fielen die Preise für Land, Häuser und Sklaven“ — ein Satz, keine Zahlen. „Aber die Familien Ding und Fu waren an der Macht und Dong Xian stand hoch in der Gunst, und alle fanden es unbequem“; so „wurde der Erlass aufgeschoben, und schließlich wurde die Sache fallen gelassen“. Die Obergrenze ist eine Grenze, wie viele man halten darf, keine Zählung der Sklaven; keine der beiden Seiten gibt eine Summe.

Wang Mang: Königsfelder und Hausangehörige

Wang Mangs Befehl: „Die Felder des Reiches werden nun in Königsfelder umbenannt und die Sklaven in Hausangehörige; keiner von ihnen darf gekauft oder verkauft werden. Wo ein Haushalt weniger als acht Männer hat und mehr als einen Brunnen Land hält, ist der Überschuss unter die neun Zweige der Verwandtschaft und das Dorf zu verteilen.“ Und danach: „Zuwiderhandelnde wurden mit dem Tod bestraft, die Regeln waren unstet, die Schreiber nutzten es aus, das Reich war in Aufruhr, und die unter die Strafe fielen, waren viele.“

„Hausangehöriger“ (私屬) ist ein Begriff dieses einen Befehls; er ist kein allgemeiner Name der Sklaven in der Han-Zeit, und dieser Artikel verwendet ihn nur innerhalb dieses Befehls und sagt anderswo Sklaven. Auch das Verbot hielt nicht: „Drei Jahre später, da er die Not des Volkes kannte, erließ er einen Edikt, dass Königsfelder und Hausangehörige alle gekauft und verkauft werden dürften, ohne das Gesetz anzuwenden.“ Verbot und Aufhebung sind beide gedruckt; die Seite bietet keinen anderen Grund für die Änderung als „die Not des Volkes kennen“.

Guangwu: die Freilassungserlasse

Im Buch der Späteren Han bilden die Freilassung von Sklaven und die Änderung von Strafen eine Reihe, jede mit ihrem eigenen Umfang. Im elften Monat des sechsten Jahres: „Die unter Wang Mang von Beamten und Volk zu Sklaven Gemachten, wo dies nicht dem alten Gesetz entsprach, werden alle als Gemeine freigelassen“ — nur jene Charge, und nur wo das alte Gesetz es nicht zuließ. Im siebten Jahr: „Menschen, die durch Hungersnot und Unordnung in Sklaverei oder Konkubinat gerieten oder von den Rebellen von Qing und Xu genommen wurden, dürfen gehen oder bleiben, wie sie wollen; wer sie zurückhält und nicht zurückgibt, wird nach dem Gesetz über den Verkauf von Personen behandelt.“

Im elften Jahr ändert eine Gruppe von Erlassen die Strafen und die Behandlung von Personen: „Von der Natur Himmel und Erde ist der Mensch das Kostbarste; wer Sklaven tötet, darf seine Strafe nicht gemindert bekommen“; „wer Sklaven mit Moxa brennt, wird nach dem Gesetz bestraft, und die Gebrannten werden als Gemeine freigelassen“; und „das Gesetz, das Sklaven, die andere verwunden, hinrichtet, wird aufgehoben“. Drei Punkte, jeder genauer als der vorige.

Ab dem zwölften Jahr sind die Freilassungen nach Region und Grund geteilt. Im dritten Monat des zwölften Jahres: „Die Menschen von Long und Shu, die ergriffen und zu Sklaven gemacht wurden und ihre eigene Sache vorbringen, und die, deren Sache die Gefängnisbeamten nicht gemeldet haben, werden alle als Gemeine freigelassen.“ Im zwölften Monat des dreizehnten Jahres: „Die Menschen von Yizhou, die seit dem achten Jahr ergriffen und zu Sklaven gemacht wurden, werden alle als Gemeine freigelassen; die als Konkubine eines anderen Zuflucht gefunden haben, dürfen gehen, wenn sie wollen.“ Im zwölften Monat des vierzehnten Jahres: „Die Sklaven von Yi und Liang, die seit dem achten Jahr ihre Sache vor den Ämtern vorgebracht haben, werden alle als Gemeine freigelassen, und der Verkäufer erhält keine Rückzahlung“ — fünf Zeichen, die am meisten zählen: der Verkäufer bekommt sein Geld nicht zurück.

Die beiden Erlasse getrennt halten

Drei Bewegungen müssen getrennt bleiben: unter Kaiser Ai eine Obergrenze, die nie vollzogen wurde; unter Wang Mang eine Umbenennung und ein Verkaufsverbot, drei Jahre später aufgehoben; unter Guangwu eine Reihe von Freilassungen und Strafänderungen, jeder Erlass mit seiner eigenen Bedingung (nicht nach dem alten Gesetz, ergriffen, selbst angezeigt, seit dem achten Jahr). Sie lassen sich nicht zu einem „Han-Sklavensystem“ sammeln; 私屬 gehört zu einem einzigen Befehl und ist kein allgemeiner Begriff. Die Bedingungswörter sind der Angelpunkt jedes Erlasses und sind gedruckt, nicht wegzusammengefasst; auch sagt keine der beiden Seiten, wie viele Menschen diese Maßnahmen berührten.

Was keine der beiden Seiten gibt

Keine der beiden Seiten gibt einen Sklavenpreis — nur den einen Satz, dass die Preise fielen, ohne Zahl; keine Summe der Sklaven; keine Statistik darüber, wie man Sklave wurde (Verbrechen, Schuld, Ergreifung, Kauf werden erwähnt, nichts gezählt); und kein Detail des Alltags eines privaten Haushalts mit Sklaven. Keine Summe und keine Kopfzahl wird in moderne Begriffe umgerechnet oder extrapoliert. Keine Theorie der Gesellschaftsformationen und kein humanitäres Urteil wird hier geboten.

Feststellen lässt sich dies: ein Vorschlag unter Kaiser Ai, Sklaven nach Rang zu begrenzen, nie vollzogen; Wang Mangs Umbenennung der Sklaven in Hausangehörige mit Verkaufsverbot, nach drei Jahren aufgehoben; und Guangwus wiederholte Erlasse vom sechsten bis zum vierzehnten Jahr, die festgelegte Gruppen befreiten und die Strafen für Töten, Brennen und Verwunden von Sklaven änderten. Wie die Sklaven selbst lebten, sagt keine der beiden Seiten.

Weiterlesen:Eines von dreißig: die Landsteuer im Han-China · Als das Geld knapp wurde: kleine Münzen und ein Vorschlag, es abzuschaffen · Die Bibliothek des Staates: vier Männer, sechs Abteilungen, eine Gesamtsumme

Quellen und weitere Lektüre

  1. 《汉书》卷二十四·食货志(东汉班固撰;维基文库本,页面白文无注,未与中华书局点校本复核) — Three moments. Under Emperor Ai, at Shidan's urging, the chancellor Kong Guang and the grand secretary He Wu propose caps: 'the slaves of a king two hundred, of a marquis or a princess a hundred, of an interior marquis or an official or commoner thirty; within three years, offenders to have them confiscated by the state' — and because the proposal was made 'the price of land, houses and slaves fell', but the empress's kin obstructed it and 'the edict was put off, and the matter was dropped'. Wang Mang's order: 'the fields of the realm are now renamed royal fields, and slaves private dependants, none of them to be bought or sold', with death for offenders; three years later, 'knowing the people's distress, he issued an edict that royal fields and private dependants might all be bought and sold, without applying the law'. Earlier, under Emperor Wu, men who presented slaves could commute service for life.
  2. 《后汉书》卷一下·光武帝纪下(南朝宋范晔撰;维基文库本,页面白文,〈〉内为录文夹注,未与中华书局点校本复核) — The manumission edicts, each with its own scope: in the eleventh month of the sixth year, those 'made slaves under Wang Mang by officials and people, where this did not accord with the old law, are all freed as commoners'; in the seventh year, people enslaved in famine and disorder or taken by the rebels of Qing and Xu may go or stay as they wish, and any who detain them will be dealt with under the law on selling persons; in the second month of the eleventh year, 'of the nature of heaven and earth man is the most precious — those who kill slaves may not have their punishment reduced'; the same year, those who burn slaves with moxa are punished by law and the burned are freed, and the rule executing slaves who wound others is abolished; in the twelfth year, people of Long and Shu who were seized and enslaved and who bring their own case are all freed; in the thirteenth, the people of Yizhou enslaved since the eighth year are freed; in the fourteenth, slaves of Yi and Liang who bring their case are freed, 'and the seller gets no refund'.