Ein einziges Vergehen, und ein Wort für das Unzählbare. Die Abhandlung über die Preisbalance im Shiji sagt über die Münzen Kaiser Wus: „Falschmünzerei mit Gold- oder Silbermünzen ist ein Kapitalverbrechen, und unter Beamten und Volk waren die, die Weißmetall fälschten, unzählbar“ (盜鑄諸金錢罪皆死,而吏民之盜鑄白金者不可勝數). Weiter hinten im selben Kapitel ein direkterer Satz: „Die Täter waren so zahlreich, daß die Beamten sie nicht alle hinrichten konnten“ (犯者眾,吏不能盡誅取). Dieser Artikel handelt von dem, was zwischen diesen zwei Sätzen liegt: eine Todesstrafe und die Menschen, die sie nicht aufhielt.
Eins: erst erlaubt, dann verboten
Es beginnt mit einer Erlaubnis. Unter Kaiser Wen, sagt das Shiji, „wurde die Münze immer reichlicher und leichter; da prägte man Vier-Zhu-Münzen mit der Aufschrift Ban Liang, und man ließ das Volk frei Münzen gießen“ (令民縱得自鑄錢). Die Abhandlung der Han formuliert dieselbe Maßnahme anders: „weil die Münze reichlich und leicht war, prägte man Vier-Zhu-Münzen mit der Aufschrift Ban Liang; das Verbot des privaten Münzgießens wurde aufgehoben, und das Volk durfte frei gießen“ (除盜鑄錢令,使民放鑄). Die eine Seite sagt, das Volk sei zum Gießen freigelassen worden; die andere, das Verbot sei aufgehoben worden. Beide werden hier zitiert. Was daraus folgte, steht auf derselben Seite: „Der Herr von Wu, obwohl nur ein Lehnsfürst, goß Münzen am Fuß der Berge, und sein Reichtum glich dem des Himmelssohns … Deng Tong, ein Großbeamter, goß Münzen, und sein Vermögen übertraf das eines Königs. So verbreiteten sich die Münzen der Wu und Deng über das Reich, und das Verbot des Münzgießens entstand daraus“ (故吳、鄧氏錢布天下,而鑄錢之禁生焉).
Vierzig und mehr Jahre vergehen, bis Kaiser Wu: „Seit Kaiser Wen die Vier-Zhu-Münze umprägte, sind es bis zu diesem Jahr mehr als vierzig Jahre; seit der Jianyuan-Ära wird die Münze wenig gebraucht, die Ämter gießen oft am Fuß der kupferreichen Berge, und das Volk gießt auch heimlich über alle Maßen; die Münze wird reichlicher und leichter, die Waren seltener und teurer“ (民亦閒盜鑄錢,不可勝數。錢益多而輕,物益少而貴). Dann kommt die Reform — die Halb-Liang-Münzen eingeschmolzen, Drei-Zhu-Münzen geprägt, drei Sorten Weißmetall ausgegeben — und unmittelbar danach die Strafe.
Zwei: ein Todesurteil
Der Strafsatz steht fast wörtlich in beiden Büchern. Das Shiji: „Falschmünzerei mit Gold- oder Silbermünzen ist ein Kapitalverbrechen, und unter Beamten und Volk waren die, die Weißmetall fälschten, unzählbar“ (盜鑄諸金錢罪皆死,而吏民之盜鑄白金者不可勝數). Die Han-Abhandlung: „Falschmünzerei mit Gold- oder Silbermünzen ist ein Kapitalverbrechen, und unter Beamten und Volk waren die, die es taten, unzählbar“ (盜鑄諸金錢罪皆死,而吏民之犯者不可勝數). Die erste Hälfte ist gleich; die zweite sagt einmal „die Weißmetall fälschten“, einmal „die es taten“, und beide stehen nebeneinander. Was die Seiten geben, ist nur diese Ebene — „das Vergehen ist der Tod“ — und keine Liste von Strafen. Die Worte „Ausstellung auf dem Markt“ (棄市) stehen in der Mahnrede des Jia Yi und werden als seine zitiert.
Jia Yis Mahnrede führt eine Rechnung über die Strafen. Das Gesetz, sagt er, ließ jedermann Kupfer und Zinn unter Lizenz zu Münzen gießen und machte die Verfälschung mit Blei oder Eisen zum Brandmarkungsverbrechen — „doch in der Natur des Münzgießens liegt, daß man ohne Verfälschung nicht gewinnen kann, und die Verfälschung ist sehr gering, der Gewinn sehr groß“ (非殽雜為巧,則不可得贏;而殽之甚微,為利甚厚); darum „wird, obwohl das Brandmarkungsverbrechen täglich gemeldet wird, die Praxis nicht aufhören“ (雖黥罪日報,其勢不止). Er vergleicht die beiden: „Früher, als das Gießen verboten war, häuften sich unten die Todesurteile; jetzt, da es öffentlich ist, häufen sich die Brandmarkungsurteile“ (曩禁鑄錢,死罪積下;今公鑄錢,黥罪積下). Das ist sein Argument, und es ist als das seine gekennzeichnet.
Drei: Hunderttausende Verurteilte
Der Umfang steht in einer Folge von Sätzen, und die Maße werden zitiert, wie sie stehen: „Nach der Herstellung des Weißmetalls und der Fünf-Zhu-Münzen, fünf Jahre später, wurden die unter Beamten und Volk, die wegen Goldmünzengießens zum Tode verurteilt waren, begnadigt — mehrere hunderttausend. Die sich vor der Entdeckung gegenseitig töteten, sind nicht zu zählen. Die sich stellten und begnadigt wurden, waren über eine Million. Dennoch kam nicht die Hälfte hervor, und im Reich goß so ziemlich jeder Münzen. Die Täter waren so zahlreich, daß die Beamten sie nicht alle hinrichten konnten“ (赦吏民之坐盜鑄金錢死者數十萬人……犯者眾,吏不能盡誅取). Mehrere hunderttausend, über eine Million, „nicht zu zählen“ — jedes ist ein Maß des Textes; dieser Artikel addiert keines, berechnet keine Summe und rechnet keines in eine moderne Zahl um.
Warum es nicht aufzuhalten war, erklärt die Seite mit jenem einen Satz: Die Täter waren zu zahlreich, um sie hinzurichten. Dieser Artikel fügt darüber keine Theorie der Währungshoheit oder der Staatsfähigkeit hinzu; er liest auch „im Reich goß so ziemlich jeder Münzen“ nicht als Statistik — es ist eine Zusammenfassung, und sie wird als Zusammenfassung abgeschrieben.
Vier: leichtere Münze, schwereres Gesetz
Was folgt, ist die Verschärfung, Satz für Satz. „Die Kommandanturen und Königreiche goßen viel falsches Geld, und die Münzen waren meist leicht; da baten die Minister, die Hauptstadt solle die rotrandige Münze des Glockenamts prägen, eine für fünf, und bei Steuern und Amtszahlungen solle nichts anderes gelten.“ Dann: „Das Weißmetall wurde etwas gering, das Volk schätzte es nicht mehr, und die Ämter verboten es per Erlaß, ohne Wirkung.“ Dann: „Zwei Jahre später war die rotrandige Münze gering, das Volk gebrauchte sie mit listigen Kniffen, sie war unbequem, und sie wurde abgeschafft.“ Dann der Schluß: „Daraufhin wurde allen Kommandanturen und Königreichen das Münzgießen verboten, und das Gießen allein den drei Ämtern des Shanglin-Parks gegeben. Da die Münze reichlich war, wurde befohlen, daß nichts als die Münze der drei Ämter umlaufen dürfe, und alle zuvor in den Kommandanturen gegossenen Münzen wurden abgeschafft und eingeschmolzen, ihr Kupfer an die drei Ämter geschickt. Das private Gießen nahm ab, weil die Kosten nicht gedeckt werden konnten; nur echte Handwerker und große Schurken goßen noch heimlich“ (唯真工大姦乃盜為之).
Legt man Jia Yis Satz neben diesen Abschnitt, ist es bemerkenswert: „Wenn man das Münzgießen verbietet, wird die Münze schwer sein; schwer bedeutet, der Gewinn ist tief, und die Falschmünzer erheben sich wie Wolken, und die Strafe der Ausstellung auf dem Markt reicht wieder nicht, sie aufzuhalten“ (棄市之罪又不足以禁矣). Was die spätere Seite festhält, ist, daß „das private Gießen abnahm, weil die Kosten nicht gedeckt werden konnten“. Das eine ist eine Vorhersage über das Verbot, das andere eine Aufzeichnung im nachhinein, aus einer anderen Regierung. Sie stehen nebeneinander; dieser Artikel benutzt die spätere Aufzeichnung nicht, um die frühere Rede zu widerlegen, und entscheidet nicht zwischen ihnen.
Fünf: jenseits dieser beiden Seiten
Die Grenze ist zu nennen: Aufschrift und Gewicht der Halb-Liang-Münze, die drei Rücknahmen des Rechts, Fünf-Zhu zu prägen, und die neuen Währungen aus Hirschleder und Weißmetall sind andere Themen. Dieser Artikel schreibt nur über das Falschmünzen, seine Strafe und die Zahl der Verurteilten und erzählt die Entwicklung der Münze nicht nach. Die Seiten geben auch nicht die materielle Prüfung einer einzigen falschen Münze, die Größe einer privaten Werkstatt, ein tatsächliches Urteil, eine vollständige Liste der Strafen oder das Verfahren der Begnadigung. Nichts davon wird ergänzt.
Die letzte Grenze betrifft die Zahlen: „mehrere hunderttausend“, „über eine Million“, „nicht zu zählen“ und „unzählbar“ sind die Maße des Textes. Sie werden abgeschrieben, nicht addiert, nicht in eine Summe verwandelt, nicht in moderne Werte umgerechnet; und es wird keine allgemeine Theorie der Währungshoheit darauf gebaut. Was die Seiten hinterlassen, ist ein Satz, der das Vergehen zum Kapitalverbrechen macht, ein Satz, daß die Beamten sie nicht alle hinrichten konnten, und ein Ausgang, in dem das Gesetz sich verschärft und Männer dennoch im Dunkeln gießen.
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Quellen und weitere Lektüre
- 司马迁《史记》卷三十〈平准书〉(维基文库本,未与点校本复核) — The main narrative of the coinage and its forgeries. Emperor Wen's relaxation: 'the coin became more and more plentiful and light, so four-zhu coins were cast, with the inscription Ban Liang, and the people were allowed to cast coins freely' (令民縱得自鑄錢), after which the Wu and Deng coins 'spread through the realm, and the prohibition on casting coins arose'. Under Emperor Wu, after more than forty years: 'the offices often coined at the copper mountains, and the people also cast privately beyond count; the coins grew more numerous and lighter' (民亦閒盜鑄錢,不可勝數。錢益多而輕). Then the penalty clause — 'forging any of the gold coins is a capital offence' (盜鑄諸金錢罪皆死) — and the scale: 'after the white-metal and five-zhu coins were made, five years later, those among officials and people who had been condemned to death for coining gold were pardoned — several hundred thousand of them; those who killed each other before discovery cannot be counted; those who gave themselves up were over a million; yet not half came forward, and in the realm generally everyone was coining; offenders were so many that the officials could not execute them all' (赦吏民之坐盜鑄金錢死者數十萬人……犯者眾,吏不能盡誅取). It ends with the monopoly: 'all commanderies and kingdoms were forbidden to coin, and the casting was given solely to the three offices of the Shanglin park… coins not of the three offices might not circulate, and the coins previously cast in the commanderies were all abolished and melted, their copper sent to the three offices; private coining grew less, since the cost could not be matched — only true artisans and great villains still coined illegally' (唯真工大姦乃盜為之).
- 《汉书》卷二十四〈食货志〉(维基文库本,未与点校本复核) — The parallel account, used for the policy wording and Jia Yi's remonstrance. 'In the fifth year of Emperor Wen, because the coins were plentiful and light, four-zhu coins were cast with the inscription Ban Liang; the prohibition on private coining was removed, and the people were allowed to cast freely' (除盜鑄錢令,使民放鑄). Jia Yi's objection argues from the penalty ladder: the law allowed casting under licence but made adulteration with lead or iron a branding offence, yet 'unless the coin is adulterated one cannot profit, and the adulteration is very slight while the profit is very great… though branding be reported daily, the practice does not stop' (雖黥罪日報,其勢不止); and 'formerly, when coining was forbidden, death sentences accumulated below; now that it is public, branding sentences accumulate' (曩禁鑄錢,死罪積下;今公鑄錢,黥罪積下). He adds: 'if coining is forbidden, coins will be heavy; heavy means the profit is deep, and forgers rise like clouds, and the penalty of exposure in the market is again not enough to stop them' (棄市之罪又不足以禁矣). The same chapter repeats the penalty clause in the same words as the Shiji: 'forging any of the gold coins is a capital offence, and of officials and people who committed it there were countless numbers' (盜鑄諸金錢罪皆死,而吏民之犯者不可勝數).




