Unter den Qin-Bambusstreifen von Shuihudi liegt ein Verzeichnis mit der Überschrift „Versiegelung und Bewachung“ (封守). Es beginnt: „Das Haus und die Personen des Jia: ein Haus mit zwei Innenräumen, jeder mit einer Tür, die Innenräume mit Ziegeln gedeckt, das Bauholz vollständig, zehn Maulbeerbäume am Tor.“ Dann die Personen: die Ehefrau ist tot und wird in die Versiegelung nicht einbezogen; ein kleiner Sohn, sechs chi (尺) fünf cun (寸) groß; ein männlicher Sklave, eine Sklavin, ein männlicher Hund. Es ist ein Verzeichnis eines Haushalts — vom Staat geschrieben, nicht vom Hausherrn.

Ein Verzeichnis eines Hauses

Das Verzeichnis stammt aus dem Fengzhen shi (封诊式), einer Sammlung von Musterformularen für Gerichtsurkunden. Die Parteien sind Platzhalter — „shiwu (士五) Jia aus dem und dem Weiler“ —, es ist also nicht die Akte eines wirklichen Falles, sondern ein Muster dafür, wie eine solche Urkunde geschrieben werden soll: wie ein Haus, seine Menschen, Sklaven und das Vieh Posten für Posten aufzulisten sind. Worauf es dabei ankommt, ist nicht, was der Mann besaß, sondern dass alles eingetragen wurde.

Zuerst eine Grenze: Das Verzeichnis darf nicht als Besitz eines gewöhnlichen Qin-Haushalts gelesen werden. Dieser Mann hat Sklaven, einen Hund und zehn Maulbeerbäume; er gehört nicht zu den Ärmsten. Die Liste ist das, was bei der Versiegelung des Besitzes eingetragen wurde, nicht notwendig alles, was er hatte. Die Maße (sechs chi fünf cun, sieben chi) bleiben in Qin-Einheiten und werden nicht in Meter umgerechnet.

Die Maße eines Raumes

Das Einbruchsformular misst noch genauer. Die Mauer des Geschädigten ist „sieben chi hoch“; in der Mitte des Innenraums wird ein neues Loch gebrochen, „unten auf der Höhe der kleinen Halle, zwei chi drei cun hoch, unten zwei chi fünf cun breit, oben geformt wie ein Schweineloch“; draußen liegen „vier Qin-Schuhabdrücke, jeder ein chi und zwei cun lang“. Auch das gestohlene Gewand ist beschrieben: „fünfzig chi Stoff, Seidenfutter, fünf jin (斤) Seidenflaum als Füllung, eine gemusterte Seidenborte und Einfassung von fünf chi“.

Die Höhe einer Mauer, die Größe eines Lochs, die Länge eines Schuhabdrucks, der Stoff einer Robe — alles gemessen. So liest sich eine Qin-Gerichtsurkunde: der Tatort als Rechnung festgehalten. Hier werden nur die Zahlen aufgenommen, die Essen, Kleidung und Wohnen betreffen; die Einzelheiten der Tat und des Todes nicht.

Was ein Mensch trug

Das Leichenformular verzeichnet einen Mann: „einen schlichten Stoffrock und eine Jacke“, je ein Stück; zu seinen Füßen „ein Paar Qin-Sandalen“; „ein erwachsener Mann, helle Hautfarbe, sieben chi ein cun groß, das Haar zwei chi lang; zwei alte Narben am Bauch“; der Leichnam „hundert Schritte von der und der Poststation und zweihundert Schritte von der Feldhütte des shiwu Bing aus dem und dem Weiler“. Kleidung, Körpergröße, Haar, Narben, Entfernungen — alles im Protokoll.

Kleidung, die der Staat ausgab, hatte ihre eigenen Preise. Das Jinbu lü (金布律): Hanfgewänder zur Ausgabe — „ein großes, achtzehn jin Hanffaser, sechzig Qin-Münzen wert; ein mittleres, vierzehn jin, sechsundvierzig; ein kleines, elf jin, sechsunddreißig“. Die Ausgabe hatte ihre Zeit: „Sommerkleidung wird vom vierten Monat bis Ende des sechsten ausgegeben, Winterkleidung vom neunten bis Ende des elften; nach der Zeit nichts.“ Die Zuwendungen waren gestuft: „Leibeigene, unfreie Diener ohne Ehefrau und Strafgefangene, 110 Münzen im Winter und 55 im Sommer; die kleinen 77 und 44; Kornstößerinnen 55 und 44, die kleinen 44 und 33.“ Das Gewand hatte einen Preis, die Zuwendung einen Satz — beides vom Staat festgesetzt. (Dasselbe Gesetz setzt für Stoff auch acht chi Länge und zweieinhalb Breite fest und elf Münzen auf einen Ballen; das gehört zum Marktartikel und wird hier nicht ausgeführt.)

Wie viel im Monat

Die Rationen sind eine Tabelle. Das Cang lü (仓律): „ein Leibeigener monatlich zwei shi (石) Getreide, eine Leibeigene anderthalb; wer nicht arbeitet, dem wird nichts ausgegeben. Kleine Strafgefangene oder Leibeigene, die arbeiten, monatlich anderthalb shi; die nicht arbeiten können, monatlich ein shi. Kleine Leibeigene und Kornstößerinnen, die arbeiten, monatlich ein shi und ein Viertel; die nicht arbeiten können, monatlich ein shi. Säuglinge ohne Mutter je ein halbes shi.“ In der Feldbausaison gab es Zulage: „ein Leibeigener auf dem Feld erhält vom zweiten Monat an zweieinhalb, und Ende des neunten Monats hört die zusätzliche halbe auf.“ Strafgefangene beim Mauerbau erhielten „morgens die Hälfte und abends ein Drittel“; Gefangene „ein Drittel eines dou (斗) am Tag“.

Für wen diese Rationen galten, muss gesagt werden: Empfänger sind Leibeigene und Strafarbeiter, die der Staat verpflegt, nicht die Landbevölkerung. „Ein Qin-Bauer aß zwei shi im Monat“ lässt sich daraus also nicht schließen — genau das ist der Schritt, den die Quellen verbieten.

Was diese Rechnungen zeigen können

Die Grenzen, aufgelistet: kein „Ein Tag im Leben eines Qin-Menschen“ — Gesetze und Gerichtsurkunden enthalten keinen Tagesablauf, keinen Speiseplan, keine Vergnügungen; das Rishu (日书) wird nicht herangezogen, da die Wikisource-Seiten leere Hüllen sind; das Fengzhen shi ist ein Muster, keine Fallakte; die Getreiderationen gelten für die vom Staat Verpflegten; die Kleidungszuwendungen sind amtliche Ausgabe, keine Marktpreise; Maße bleiben in Qin-Einheiten; keine Bambusstreifennummern werden erfunden, da die Transkription keine hat; das Geld ist Qin-Geld, und die Texte sagen nie „halbes Liang“ (banliang, 半两); nichts wird in moderne Kaufkraft umgerechnet; kein Urteil, das Qin-Recht sei hart, wird gefällt; und Han-Material wird nicht benutzt, um Qin-Lücken zu füllen.

Vier Dinge nebeneinander: ein Verzeichnis (ein Haus mit zwei Innenräumen, zehn Maulbeerbäume, ein Sohn sechs chi fünf cun groß), die Maße eines Raumes (eine Mauer sieben chi hoch, ein Loch zwei chi drei cun), ein Satz Kleidung (ein Stoffrock und eine Jacke, Qin-Sandalen, Gewänder zu sechzig, sechsundvierzig und sechsunddreißig Qin-Münzen, Zuwendungen von 110 im Winter und 55 im Sommer) und eine Tabelle der Rationen (ein Leibeigener zwei shi, eine Leibeigene anderthalb, ein Säugling ein halbes shi). Jede Zahl wurde von einem Beamten geschrieben; keine einzige hat die betroffene Person selbst gesagt. Was sich schreiben lässt, ist, wie der Staat einen Menschen verrechnete, nicht, wie ein Qin-Mensch lebte — das ist die Grenze dieser drei Dokumente und ihre Ehrlichkeit.

Quellen und weitere Lektüre

  1. 《睡虎地秦简·封诊式》(维基文库录文) — Model forms for judicial documents, not case files: the parties are placeholders such as 'Shiwu Jia of such-and-such a hamlet'. The sealing inventory lists 'one house with two inner rooms, each with a door, roofed with tile, the timber complete, ten mulberry trees at the gate', a son six chi five cun tall, a male and a female slave and one male dog. The burglary form gives a wall seven chi high, a hole two chi three cun high and two chi five cun wide, four shoe prints a foot two cun long, and a stolen robe fifty chi of cloth with silk lining, five catties of silk floss and a five-chi patterned border. The corpse form gives a plain cloth skirt and jacket, a pair of Qin sandals, a body seven chi one cun tall, hair two chi long, a hundred paces from the post station and two hundred from a field hut.
  2. 《睡虎地秦简·仓律》(维基文库录文) — Statute on granaries and issue rations; the recipients are the state-fed — bond servants and convict labourers, not the population at large. Bondman two shi of grain a month, bondwoman one and a half; small convicts able to work one and a half, unable one; small bondwomen and grain-pounders able one and a quarter, unable one; motherless infants half a shi. A bondman in the fields gets two and a half from the second month to the ninth. Wall-building convicts get half in the morning and a third in the evening; prisoners a third of a dou a day. Also seed rates and the rate for husking millet.
  3. 《睡虎地秦简·金布律》(维基文库录文) — Statute on money, cloth and the issue of clothing. Only the clothing-issue clauses are used here: summer clothing issued from the fourth to the sixth month, winter from the ninth to the eleventh, nothing after the time. Coarse hemp garments: large, eighteen catties of hemp fibre, sixty cash; medium, fourteen catties, forty-six; small, eleven catties, thirty-six. Issue allowances: bondmen, unattached servants and convicts without wives, 110 cash in winter and 55 in summer; the small ones 77 and 44; grain-pounders 55 and 44, the small ones 44 and 33. The cloth dimensions and the rate of eleven cash to a bolt are noted only in passing, as that belongs to the market article.