Ein Schreiber setzt sich im späten Zeitalter der Streitenden Reiche in einer Kreiskanzlei Qins hin und schreibt einen Bericht über den Regen. Nach den Tianlü (《田律》, den Feldgesetzen) musste jeder Regenfall, jede Hirse, die Ähren schiebt, jedes neu urbar gemachte Stück Land und jeder Ernteschaden schriftlich gemeldet werden, mit der Zahl der betroffenen qing (顷, etwa hundert mu). Nahe Kreise schickten einen schnellen Läufer mit dem Schriftstück, ferne nutzten die Post; die Frist war das Ende des achten Monats. Das war der ‚eingetragene Bauer‘ auf dem Papier: Der Staat führte eine schriftliche Rechnung über das Wetter jedes Feldes. Kein einziger echter Bericht ist erhalten; erhalten ist die Vorschrift, die den Bericht verlangt – und in einem Archiv ist genau das der Punkt. Die Gesetze kennt man aus einem Grab in Shuihudi (睡虎地) bei Yunmeng (云梦) in Hubei, das im dritten Jahrhundert v. Chr. angelegt wurde.
Regen, Ähren und gezählte Felder
Die Tianlü sind genau bis zur Pedanterie. Wenn Regen gefallen und die Hirse in Ähren steht, muss ein schriftlicher Bericht angeben, wie viele qing Getreide den Regen empfangen haben, wie viele qing Hirse in Ähren stehen und wie viele qing Land urbar gemacht, aber nicht bestellt sind. Fällt Regen, nachdem die Saat aufgegangen ist, muss der Bericht sagen, wie viel gefallen ist und wie viele qing davon profitiert haben. Dürre, Sturm, Überschwemmung, Heuschrecken und alles andere, was die Ernte schädigt, sind ebenfalls nach qing zu melden. Sogar die Zustellung ist geregelt: schnelle Läufer für nahe Kreise, die Post für ferne, alles bis zum Ende des achten Monats. Die entscheidende Einheit ist das qing – nicht der Haushalt, nicht die Person, sondern vom Staat vermessenes Land. Die Einheiten sind gewöhnlich: Ein qing entspricht hundert mu, und ein mu wird hier nicht in Quadratmeter umgerechnet, weil das Gesetz ein Verhältnis angibt, keine moderne Fläche.
Futter nach zugeteiltem Land
Sobald das Land in den Büchern stand, folgte die Abgabe. Dasselbe Gesetz setzt das Futter fest: 入顷刍稾,以其受田之数,无垦不垦,顷入刍三石、稾二石 – je qing drei shi Futtergras und zwei shi Stroh, bemessen nach dem shou tian zhi shu (受田之数, dem zugeteilten Land) eines Haushalts, gleich ob es urbar gemacht war oder nicht. Ein qing war etwa hundert mu; wie viel Land jeder Haushalt tatsächlich erhielt, sagt dieses Gesetz nicht, und dieser Text erfindet keine Zahl – die ‚hundert mu‘ des Mengzi (孟子) gehören zu einem anderen Argument, weiter unten. Die vier Zeichen 受田之数 sind der Angelpunkt: Sie setzen voraus, dass der Staat ein Register darüber führte, was jedem Haushalt zustand und was er schuldete. Die Abgabe erfolgt in Naturalien, Futtergras und Stroh, also in der Art von Last, die ein Staat erhebt, wenn er Futter nötiger braucht als Münze; das Register hatte deshalb zwei Seiten zugleich: was das Land trug und was der Haushalt dafür schuldete.
Der Aufseher und das Dorf
Die Männer, die das durchsetzten, waren Beamte auf Dorfebene. Eine andere Klausel der Tianlü lautet: 百姓居田舍者毋敢酤酒,田啬夫、部佐谨禁御之,有不从令者有罪 – Haushalte, die in den Feldsiedlungen wohnen, dürfen keinen Wein verkaufen; der tian sefu (田啬夫, Feldaufseher) und der bu zuo (部佐, Bezirksgehilfe) müssen es streng unterbinden, und wer sich nicht fügt, ist strafbar. Dass der Weinverkauf in einem Bauernweiler eine Sache der Gesetze war, zeigt, wo die Durchsetzung tatsächlich stattfand: nicht am Hof, sondern im Dorf, vor den Leuten, die gezählt wurden. Wie viele Haushalte ein Aufseher betreute und wie der Dienst wechselte, sagt das Material nicht. Was die Klausel zeigt, ist die Reichweite des Registers: Ein Staat, der Felder zählte, hatte auch eine Meinung zum Weinkrug eines Dorfes.
Frondienst mit Frist
Hinter den Feldern stand die Arbeit. Die Yaolü (《徭律》, die Frondienstgesetze) staffeln die Strafen: Ruft die Zentralregierung Männer auf und einer geht nicht, sind es zwei Panzer (二甲); drei bis fünf Tage zu spät, ein Verweis; sechs bis zehn Tage, ein Schild (一盾); über zehn Tage, ein Panzer (一甲). Panzer und Schild sind Güter; wie sie in Geld umzurechnen wären, ist nicht überliefert, und der Text rechnet nicht um. Öffentliche Bauten hatten sogar eine Gewährleistung: Männer, die zu einer Stadtmauer aufgeboten wurden, bauten sie 令嫴堵卒岁 – ein Jahr lang sollte sie halten; brach sie innerhalb des Jahres, waren der Leiter der öffentlichen Arbeiten (司空) und die verantwortlichen Herren strafbar, die Fröner bauten die Mauer neu, und dieser Neubau zählte nicht als Frondienst. Die Stufenleiter der Strafen zeigt, dass der Staat die Zeit bepreist hatte: Ein paar Tage zu spät kosteten einen Verweis, zehn Tage einen Panzer, und der Tarif war schriftlich festgelegt, damit man ihn ohne Streit anwenden konnte.
Mengzi zeichnete eine andere Landschaft
Im selben Zeitalter der Streitenden Reiche bot Mengzi ein anderes Bild. Im Staat Teng (滕) beschrieb er das Brunnenfeld: 方里而井,井九百亩,其中为公田。八家皆私百亩,同养公田。公事毕,然后敢治私事 – ein Quadrat von einer li ist ein Brunnen mit neunhundert mu; in der Mitte liegen hundert mu öffentliches Land, acht Haushalte halten je hundert mu privat und bestellen das öffentliche Feld gemeinsam; erst wenn die öffentliche Arbeit getan ist, dürfen sie ihre eigene tun. Er fügte hinzu, die Menschen brauchten beständigen Besitz, um ein beständiges Herz zu haben (有恒产者有恒心), und machte damit Land zur Voraussetzung der Regierung. Die Rechnung ist sauber: acht Haushalte zu je hundert mu ergeben achthundert, plus hundert in der Mitte genau die neunhundert des Brunnens – ein Neuntel, nämlich das Mittelfeld, ist öffentlich. Das ist ein Vorschlag, ein Bauplan, vorgetragen in Teng – nicht, was Qin tat. Stellt man beides nebeneinander, hat das Land zwei Vorstellungen: Das Gesetz fragt, wie der Staat seine Bücher führen soll; der Philosoph fragt, was der Staat geben soll.
Die Grenze zwischen dem Belegten und dem Fehlenden ist klar. Belegt ist: Im späten Qin der Streitenden Reiche wurden Regen, Ernteschäden und Neuland nach qing gemeldet; Futter wurde nach zugeteiltem Land erhoben; versäumter Frondienst mit Panzer und Schild bestraft; öffentliche Mauern hatten ein Jahr Gewähr. Das Medium war das Schriftwesen, die Männer waren Dorfaufseher. Es fehlt viel mehr: Wie die Haushaltsregister angelegt und wie die Gruppen zu fünf und zehn Haushalten geordnet waren, dazu liegen in Shuihudi Gesetze vor. Der Forschungsbericht hat es nicht Klausel für Klausel geprüft; als ‚noch zu prüfen‘ markiert. Ob die gemeldeten Zahlen stimmten und wer sie prüfte, steht nicht im Material; ob die sechs Staaten es ebenso hielten, dazu gibt es erst recht kein Material – es ist allein Qins Recht, nicht das der sechs Staaten. Und wie schwer eine Strafe in Panzer und Schild tatsächlich wog, lässt sich nicht in heutiges Geld umrechnen. Der eingetragene Bauer ist in diesem Archiv keine Person mit einer Geschichte, sondern eine Zahl von qing, eine Menge Futter, ein Termin, zu dem er erscheinen sollte. Es bleibt eine schlichte Frage: Als die Berichte über Regen und qing in der Kreiskanzlei ankamen – wer las sie?
Quellen und weitere Lektüre
- 睡虎地秦简《秦律十八种·田律》 — 雨、秀粟、垦田、灾伤按顷数书面上报,近县轻足送、远县邮行,尽八月;「入顷刍稾,以其受田之数」,顷入刍三石、稾二石;田舍百姓毋敢酤酒,田啬夫、部佐禁御
- 睡虎地秦简《秦律十八种·徭律》 — 御中发征乏弗行赀二甲;失期三日到五日谇,六日到旬赀一盾,过旬赀一甲;兴徒为邑中功者令嫴堵卒岁,未卒堵坏则主事者有罪、役徒复垣且不计为徭
- 《孟子·滕文公上》 — 井田「方里而井,井九百亩,其中为公田,八家皆私百亩,同养公田」;「有恒产者有恒心」;属主张与蓝图,非秦制实录




