Vor einer Reihe von Marktständen nahm ein Marktbeamter Geld ein, für Handwerksarbeit oder für einen Einkauf, den die Behörde selbst tätigte. Das Gesetz sagte nur, wie er es zu tun hatte: „Wer für Handwerksarbeit oder für einen behördlichen Einkauf Geld einnimmt, muss es unverzüglich in den qianxiang(钱缿, das Geldgefäß)legen und den Zahlenden den Einwurf sehen lassen; wer sich nicht daran hält, zahlt eine Strafe von einem Panzer.“ Der Punkt war nicht das Gefäß, sondern das Gesehenwerden: Der Zahlende musste zusehen, wie die Münzen hineinfielen, damit das eingenommene Geld auch das verbuchte Geld war. Und der Preis des Ungehorsams war ein Rüstungsstück, keine Rüge.
Unter dem Titel Guan Shi(关市, „Pässe und Märkte“)der Qin-Bambuslamellen von Shuihudi(睡虎地秦简)war dieser Satz die einzige erhaltene Vorschrift. Die Lamellen kamen in einem Grab in Shuihudi bei Yunmeng in Hubei ans Licht und gehörten in die späte Zeit der Streitenden Reiche oder in die Qin-Zeit; abgeschrieben war geltendes Behördenrecht, keine Erörterung. Daraus folgte zweierlei: Es war ein Artikel, kein Marktgesetzbuch — und der Text nannte nirgends den Werkstoff des Gefäßes. Ton, Holz, Bambus: keines davon stand da. Dieser Beitrag hält sich an das, was auf den Lamellen steht, und ergänzt einige Paragraphen der Jin Bu(金布律, der Statuten zu Gold und Tuch), die die Voraussetzungen nachliefern. Die benutzte Online-Transkription nennt keine Lamellennummern; die Zitate werden deshalb nach Kapitel verortet, nicht nach Lamelle.
Warum das Gefäß gesehen werden musste
Zwei Wendungen der Formel wurden leicht überlesen. Zuo wu(作务, die Arbeit der Handwerker)war das Geschäft der Werkstätten; guanfu shi(官府市, der Einkauf durch die Behörde)war die Behörde selbst als Käufer. In beiden Fällen stand der Staat auf der Seite, die Geld einnahm, und genau dort brauchte es einen Beleg. Die Strafe zi yi jia(赀一甲, die Buße von einem Panzer)wurde in Rüstung gerechnet, ein Stück, und nicht in Münzen umgerechnet; das Gesetz nannte keinen Umrechnungssatz, und dieser Beitrag rechnet auch nicht um. Wer in den Marktreihen Geld einnahm und es unterschlug, kostete den Staat nach der Arithmetik dieses Gesetzes einen Panzer.
Elf Münzen auf ein Tuch: der gesetzliche Kurs
Das Gefäß regelte, wie das Geld hereinkam; die Jin Bu regelten, wie viel es neben den anderen Zahlungsmitteln galt. „Elf Münzen gelten als ein Tuch. Was an Geld gegen Gold oder Tuch ein- und ausgeht, geschieht nach dem Gesetz.“ Das war ein gesetzlicher Umrechnungskurs, kein Marktpreis: kein Marktkurs, keine Aussage über Kaufkraft. Der Satz regelte, wie die Behörde eingehendes und ausgehendes Geld verrechnete. Er sagte nicht, was ein Tuch auf dem Markt kostete — und ebenso wenig, was man für elf Münzen bekam. Das Tuch selbst war ein genormtes Stück: „Das Tuch ist acht chi lang und zwei chi fünf cun breit. Schlechtes Tuch, dessen Breite und Länge nicht der Norm entsprechen, ist nicht verkehrsfähig.“ Acht chi(尺, etwa 23 cm)auf zwei chi fünf cun(寸, ein Zehntel des chi)— damit war das Tuch Sachgeld in gesetzlicher Größe und blieb doch Tuch, der Stoff, aus dem Kleidung zugeschnitten wurde. Ein Tuch, das das Maß nicht hielt, war kein Geld; Tuch konnte es dennoch bleiben.
Tausend Münzen je Korb, unter Siegel
Die Behörde selbst hatte für ihre Einnahmen ein Verfahren. „Wer für die Behörde Geld einnimmt: tausend Münzen auf einen Korb, versiegelt mit dem Siegel des Stellvertreters und des Magistrats. Bleibt man unter tausend, wird ebenfalls versiegelt. Gutes und schlechtes Geld wird gemischt eingefüllt. Wird Geld ausgegeben, legt man die Siegel dem Stellvertreter und dem Magistrat vor, dann erst wird geöffnet.“ Der Korb hieß ben(畚, Korb); die beiden Männer waren der cheng(丞, der Stellvertreter des Magistrats)und der ling(令, der Magistrat), deren Siegel den Korb verschlossen und vor jeder Öffnung vorzulegen waren. Dieselbe Logik galt auf dem Markt: „Wenn die einfachen Leute auf dem Markt mit Münzen zahlen, werden gute und schlechte gemischt; niemand darf sie trennen.“ Ein weiterer Paragraph verbot das Aussuchen ausdrücklich: „Die Händler in den Marktreihen und die Beamten der Behörde dürfen weder Münzen noch Tuch aussuchen; wer es doch tut, und ebenso der lie wu zhang(列伍长, der Vorsteher einer Reihe), der es nicht meldet, sowie der Beamte, dessen Prüfung nachlässig ist: alle sind strafbar.“ Die Verantwortung lief Reihe für Reihe nach unten, von Stand zu Stand. Dass es einen Reihenvorsteher gab, verriet mehr als die Paragraphen über das Gefäß: Der Markt war in Reihen aufgestellt, und für jede Reihe stand jemand ein.
Der Preis hängt an der Ware
Am nächsten am Alltagsgeschäft war der Preisaushang: „Wo gekauft und verkauft wird, hängt jeder seinen Preis an; kleine Dinge, die nicht auf eine Münze kommen, brauchen keinen Preis.“ Der Ausdruck war ying jia(婴价, den Preis anhängen); ying hieß anbinden, anhängen, und so entstand das Bild eines Preisschilds oder Aushangs an der Ware, nicht das eines mündlich genannten Preises. Das war aus der Wortbedeutung geschlossen, denn die Lamellen beschrieben keine Form des Schilds. Der Satz setzte zweierlei voraus: dass die Waren auf dem Markt einen sichtbaren Preis trugen und dass die kleinsten Waren ausgenommen waren. Wer kontrollierte und wo die Ausnahme endete, stand nicht auf den Lamellen. Die Ausnahme selbst war ein Indiz: Das Gesetz nahm sich die Mühe, Waren unter dem Wert einer Münze freizustellen, solche Waren gab es also, und eine Münze war im Alltag bereits eine grobe Einheit.
Welche Münze? Die Lamellen sagen es nicht
Eine andere Schicht lieferte das Shiji(史记)im Kapitel Pingzhun shu(平准书, der Abhandlung über die Preisausgleichung): „Mit den Qin wurden die Münzen des ganzen Reiches in zwei Stufen geteilt: Gold, nach yi benannt, als obere Münze; die Kupfermünze mit der Aufschrift ‚halbes liang‘, deren Gewicht der Aufschrift entsprach, als untere Münze. Perlen, Jade, Schildkrötenpanzer, Kauris, Silber und Zinn dienten als Schmuck und Schatz, nicht als Münze.“ Das war der Rückblick eines Han-Historikers, gut ein Jahrhundert später geschrieben. Er sagte, wie das Münzwesen der Qin in der Erinnerung aussah; er erlaubte nicht, das halbe liang in den Rechtstext zurückzulesen. Der Text der Guan Shi sprach nur von qian(钱, Münze)und nannte banliang(半两, „halbes Liang“)nirgends. Ebenso wenig hieß das Tuch, dass die Qin nur mit Tuch zahlten: Münze und Tuch liefen nebeneinander, nach Gesetz verrechnet, und die Behörde nahm beides ein. Gezählt wurde das Gold nach dem yi(溢, einer Gewichtseinheit), das Kupfer nach der Münze; einen Kurs zwischen beiden nannte der Abschnitt nicht, und die hier zitierten Paragraphen nannten ebenfalls keinen.
Zusammengenommen ergaben diese Paragraphen ein klares Bild davon, was sie sagten und was sie verschwiegen. Sie sagten: Geld wurde öffentlich in ein Gefäß geworfen, und wer sich nicht daran hielt, zahlte einen Panzer; Tuch hatte eine gesetzliche Länge und Breite, und was aus dem Maß fiel, war nicht verkehrsfähig; elf Münzen je Tuch wurden gesetzlich verrechnet; die Behörde füllte tausend Münzen je Korb und versiegelte sie mit den Siegeln von Stellvertreter und Magistrat; auf dem Markt durfte niemand Münzen oder Tuch aussuchen; und die Waren trugen einen Preis. Sie sagten nicht: woraus das Gefäß war, wie groß der Markt war, wie viele Marktbeamte es gab, was irgendeine Ware kostete und wie oft diese Strafe wirklich verhängt wurde. Die ganze Szene war ein einziger Satz, aber sie war eine Szene: einer hielt das Gefäß, einer sah zu, wie das Geld hineinfiel, und ein Gesetz setzte voraus, dass beide sich merkten, wer was gesehen hatte.
Quellen und weitere Lektüre
- 睡虎地秦简《金布律》(维基文库录文) — Cloth eight chi by two chi five cun and substandard cloth not circulating; eleven coins to one bolt; official receipts sealed a thousand coins to a basket; good and bad coin packed together; no picking and choosing among coin or cloth; prices attached to goods.
- 睡虎地秦简《关市》(维基文库录文) — The single surviving statute under this heading: money received must go at once into the money jar, with the payer watching; failure is fined one suit of armour.
- 司马迁《史记》卷三十·平准书(秦代币制) — The Han historian's retrospect: Qin coinage in two grades, gold reckoned by the yi and copper half-liang coin; pearls, jade, shell, silver and tin as treasure rather than coin.




