Am Ende der Zeit der Streitenden Reiche gab es auf den Märkten des Staates Qin eine Vorschrift darüber, wie Geld eingenommen wurde: Was die staatlichen Werkstätten oder Läden verkauften, dessen Erlös musste sofort in die qianxiang(钱缿, das Gefäß, in das das Geld gelegt wurde)wandern, und zwar so, dass der zahlende Kunde es sah — „man lässt den Marktbesucher den Einwurf sehen“ (令市者见其入). Wer sich nicht daran hielt, wurde mit einem Panzer bestraft. Das ist der anschaulichste Augenblick, den das gesamte Material zum Markt der Streitenden Reiche bereithält: keine große Rede über den Handel, sondern ein Mann, der über einem Gefäß die Kupfermünzen hält und die Hand öffnet, während der Standbesitzer zusieht. Was von jenem Markt übrig ist, sind genau solche kleinen, harten Handgriffe — und mehrere Schichten von Texten, die sich nicht zu einem Bild zusammenfügen lassen.

Ein Tag, drei Märkte

Die ausführlichste Beschreibung eines Marktes steht im Zhouli(周礼, den Riten der Zhou), im Kapitel über das Erd-Amt (Dijia Situ, 地官司徒) und dort im Abschnitt über den Marktvorsteher (sishi, 司市). Sie ist ein Entwurf, ein Verwaltungsplan — kein Bericht darüber, wie es auf einem wirklichen Markt zuging. Nach diesem Plan zerfiel der Tag in drei Märkte: „Der große Markt tritt am Nachmittag zusammen, wenn die Sonne sich neigt, und gehört den Bürgern der Stadt“; „der Morgenmarkt tritt am Morgen zusammen und gehört den Händlern“; „der Abendmarkt tritt am Abend zusammen und gehört den Hausierern und Hausiererinnen“. Ein Markt wechselte also dreimal täglich sein Publikum: morgens der Großhandel, nachmittags der Einzelverkauf, abends das kleine Geschäft. Man muss dazusagen, dass dies allein die Vorstellung des Zhouli ist: Kein Stadtplan und keine Rechnungsliste belegt, dass die drei Märkte wirklich so abgehalten wurden — dazu gibt es keine Überlieferung.

Die Eröffnung war ein kleines Zeremoniell. Nach dem Zhouli stand der xu(胥, Marktaufseher)mit Peitsche und Maßstab am Tor (执鞭度守门), die Beamten „ebneten die Reihen, prüften die Ware und setzten den Preis fest“ (平肆、展成奠贾), dann wurde am sici(思次, dem Marktbüro)eine Fahne gehisst — „die Fahne wird am Marktbüro aufgezogen, um den Markt zu eröffnen“ — und erst damit war der Markt offen. Der Preis wurde vor dem Verkauf festgelegt: Der gushi(贾师, Preismeister)sonderte die Waren nach Güte, glich die Stufen aus und gab den Preis erst dann frei. In schlechten Jahren sollte er die bestrafen, „die teuer verkaufen“ (禁贵儥者): Niemand durfte horten und die Preise treiben, es galt der sogenannte hengjia(恒贾, der feste Preis).

Jede Ware an ihrem Platz

Im Inneren war der Markt doppelt geordnet: nach cixu(次叙, Zonen)und nach si(肆, Reihen), in denen Waren derselben Art zusammenstanden — „nach Zonen teilt man den Boden und ordnet den Markt, nach Reihen unterscheidet man die Waren und beruhigt die Preise“. Jede Reihe hatte einen sizhang(肆长, Reihenvorsteher), und für die Auslage galt eine Regel, die erstaunlich modern klingt: „Was dem Namen nach nah ist, wird fern gehalten; was der Sache nach nah ist, rückt zusammen“ — ähnlich klingende Waren also auseinander, tatsächlich verwandte zusammen. Die Aufsicht war dicht gestaffelt: ein xu(胥, Marktaufseher)auf zwei Reihen, ein siji(司稽, Marktwächter)auf fünf, ein sibao(司虣, Marktwächter)auf zehn, auf zwanzig Reihen je ein xushi und ein gushi, jeder mit zwei Schreibern. Ganz oben stand der sishi mit neun Mitteln: Zonen, Reihen, dem Verbot von Luxuswaren, dem Verkehr der Waren, Maßen und Gewichten, Verträgen, der Meldung von Fälschungen, Strafen und der staatlichen Kasse (quanfu, 泉府). Dass schlechte Ware als gute angeboten wurde, war ein eigener Straftatbestand (饰行儥慝); große Geschäfte wurden als zhi(质, großer Vertrag), kleine als ji(剂, kleiner Vertrag)geschrieben, vom zhiren(质人, Vertragsbeamten), der zugleich „die Maße und Gewichte vereinheitlichte“ (同其度量).

Fünf Abgaben und eine Staatskasse

Die Abgaben nahm der chanren(廛人, Steuerbeamter)ein: wubu(五布, die fünf Abgaben)— 絘布, 总布, 质布, 罚布 und 廛布 — und alle gingen „in die quanfu“, die staatliche Kasse. Was jede dieser fünf Abgaben abdeckte, darüber streiten die Kommentatoren seit zweitausend Jahren; der Text nennt nur die Namen und keine Sätze, und mehr lässt sich daraus nicht machen. In Jahren der Hungersnot, der Seuche oder der Trauer wurde der Markt gar nicht besteuert (市无征). Mit dem Geld wirtschaftete die quanfu weiter: Sie kaufte zum Marktpreis auf, was nicht verkauft wurde und ungenutzt liegen blieb, und gab es als Kredit oder Ware auf Zeit weiter — zehn Tage Frist für Opfer, drei Monate für Begräbnisse —, wobei die Zinsen in Arbeitsdienst für die Allgemeinheit entrichtet wurden (yi guo fu wei zhi xi, 以国服为之息). Selbst der Fürst blieb auf Abstand: Zog er über den Markt, wurden Strafen erlassen; für seine Frau war eine Gardine fällig, für den Thronfolger ein Baldachin, für die hohen Herren ein Schirm, für die Damen ein Vorhang.

Die qianxiang

Die Schicht aus Qin ist das Gegenteil eines Plans. In den Shuihudi(睡虎地秦简, den Qin-Handschriften von Shuihudi)steht im Abschnitt „Grenzübergänge und Märkte“ der Qinlü(《秦律十八种·关市》, der Qin-Gesetze in achtzehn Abschnitten): „Für Werkstätten und für den Verkauf durch die Behörden gilt: Eingenommenes Geld muss unverzüglich in die qianxiang gelegt werden; man lässt den Käufer den Einwurf sehen; wer sich nicht an die Vorschrift hält, zahlt eine Strafe von einem Panzer.“ Das betrifft staatliche Werkstätten und den staatlichen Verkauf: Geld sofort ins Gefäß, sichtbar für den Käufer, sonst ein Panzer als Strafe. Belegen lässt sich damit nur wenig — der Staat verkaufte selbst auf dem Markt, er nahm Kupfermünzen ein, der Vorgang sollte sichtbar sein, und die Strafe wurde in Naturalien bemessen, eben in Rüstung. Nicht belegt ist, woraus die qianxiang gemacht war; der Text sagt nur qianxiang. Ebenso wenig beweist der Paragraph, dass alle mit Münzen zahlten: daobi(刀币, Messermünzen), bubi(布币, Spatenmünzen)und huanqian(圜钱, Ringmünzen)waren im Umlauf, doch Tauschhandel blieb verbreitet. Und die Datierung ist entscheidend: Das ist Qin-Recht am Ende der Zeit der Streitenden Reiche, das Recht eines einzelnen Staates, keine gemeinsame Regel aller Staaten.

Der Prunk von Linzi

Die berühmteste Zahl des Marktlebens ist eine Rede. Su Qin(苏秦)sprach auf den König von Qi ein und behauptete, Linzi(临淄)habe 70.000 Haushalte; bei drei Männern je Haushalt, rechnete er, seien das 210.000 Männer. Die Straßen seien so voll, dass die Radnaben der Wagen aneinanderschlugen und die Schultern sich rieben, dass die Gewänder sich zu Vorhängen und die Ärmel zu Zelten fügten und der Schweiß der Menge wie Regen fiel. Das ist die Rhetorik eines Diplomaten, der für eine Zahl argumentiert, die er nicht gezählt hat: Man kann daraus schließen, dass Linzi zu den größten Handelsstädten seiner Zeit gehörte, nicht aber, dass er 70.000 Haushalte gezählt hätte. Das Gegenstück ist Mencius(孟子), der forderte, ein Markt solle den Boden stellen und keine Steuer erheben („市,廛而不征“) — ein Vorschlag niedriger Besteuerung, der nur Sinn ergibt, weil die Steuer die Praxis war.

Nebeneinander gelegt ergeben diese Schichten kein vollständiges Bild. Das Zhouli beschreibt eine Verwaltung, die in dieser Form vielleicht nie bestanden hat; die Qin-Gesetze sind das Recht eines Staates zu einer bestimmten Zeit; Su Qins Menschenmenge ist Rhetorik; Mencius’ steuerfreier Markt ist eine Forderung. Gemeinsam setzen sie dieselbe Maschine voraus: einen Markt, der mit einem Signal öffnete, Waren vor dem Verkauf bepreiste, Verkäufer in Reihen ordnete, Verträge schrieb, Maße und Gewichte prüfte, mehrere Abgaben erhob und ein Gefäß für das Geld bereithielt. Ob eine bestimmte Stadt wirklich dreimal am Tag Markt hielt, fünf Abgaben zahlte und alle mit Kupfermünzen zahlen ließ, darüber sagt keine Quelle etwas. Sicher ist nur die eine Bewegung: dass irgendwo jemand das Geld dort hineinlegen musste, wo der Zahlende es sehen konnte.

Quellen und weitere Lektüre

  1. 《周礼·地官司徒》(司市、质人、廛人、胥师、贾师、司虣、司稽、肆长、泉府各条) — 制度蓝图,非实录:三场市、举旗开市、次叙与肆、五布、泉府敛赊;成书年代有争议,正文一律写「《周礼》规定/设想」
  2. 《孟子·公孙丑上》 — 「市,廛而不征」的轻税主张,反证当时市场征税是常态
  3. 《史记》卷六十九·苏秦列传 — 临淄「七万户」「车毂击,人肩摩」;纵横家说辞,有夸张,不作人口统计
  4. 睡虎地秦简《秦律十八种·关市》(战国末秦制) — 「受钱必辄入其钱缿中,令市者见其入,不从令者赀一甲」;只代表秦制,不代表列国通例