Im Jahr 1382 schickte der Hof zwölf Verbote an alle Schulen des Reiches und ließ sie in eine niedrige Steinplatte meißeln, die links der Minglun tang(明伦堂)aufgestellt wurde, der Halle, in der die Schüler zusammenkamen; man nannte sie wobei(卧碑), den liegenden Stein. Der Stein lag flach am Boden, und die Schrift war für die Schüler bestimmt: Wer gegen die Regeln verstieß, wurde bestraft, als hätte er ein Verbot des Herrschers übertreten. Ein Kind, das zum ersten Mal in die Schule kam, sah womöglich zuerst diesen Stein und nicht die Bücher. Dreizehn Jahre früher, 1369, hatte der Gründerkaiser angeordnet, dass in jeder Präfektur, jedem Departement und jedem Kreis eine Schule errichtet werde: ein Professor jiaoshou(教授)in der Präfektur, ein Studienleiter xuezheng(学正)im Departement, ein Instruktor jiaoyu(教谕)im Kreis, jeweils einer; dazu Beigeordnete xundao(训导), vier in der Präfektur, drei im Departement, zwei im Kreis. Vierzig Shengyuan(生员)in der Präfekturschule, an jeder weiteren Stufe zehn weniger (also dreißig, dann zwanzig). Lehrer und Schüler erhielten monatlich Verpflegungsreis, sechs Dou auf den Kopf, die Behörden gaben zusätzlich Fisch und Fleisch; die Lehrkräfte bezogen ein nach Rang gestaffeltes Monatsgehalt.
Gemeindeschulen: unter fünfzehn
Unterhalb der staatlichen Schulen standen die Gemeindeschulen shexue(社学). 1375 befahl der Hof, sie sollten »Lehrer annehmen, um die Söhne des Volkes zu unterrichten«, und zugleich die Dagao(《御制大诰》), die Großen Ermahnungen des Kaisers, und die Gesetze der Dynastie lesen; in der Zhengtong-Zeit durften ihre Schüler als Shengyuan in die staatlichen Schulen aufgenommen werden. 1504 erging der Befehl, in jeder Präfektur, jedem Departement und jedem Kreis Gemeindeschulen einzurichten, gute Lehrer auszuwählen und »Knaben des Volkes unter fünfzehn« zum Unterricht zu schicken, wo sie die Riten der Volljährigkeit, der Heirat, der Trauer und des Opfers lernten. Das ist die einzige Stelle in der Ming shi(《明史》), die ein Eintrittsalter für Kinder des einfachen Volkes nennt: fünfzehn ist die Obergrenze der Gemeindeschule; in welchem Alter ein Kind zu lesen begann, ist nicht überliefert.
Was gelesen wurde, darüber sagen die beiden Quellen Unterschiedliches. In den Gemeindeschulen las man die Dagao, die Gesetze und die vier häuslichen Riten — zuerst Regeln und Recht. In den Präfektur-, Departements- und Kreisschulen dagegen »widmete sich jeder Shengyuan einem einzigen Klassiker«, und der Stoff war nach Riten, Musik, Bogenschießen, Wagenlenken, Schreiben und Rechnen gegliedert. Im Prüfungssaal wurde wieder etwas anderes geschrieben: ein Aufsatz über die Vier Bücher, nicht unter zweihundert Schriftzeichen, und einer über den eigenen Klassiker, nicht unter dreihundert; »man zielte nur auf einen klaren Sinn des Textes, nicht auf schöne Form«.
Wer bezahlte
Die Rechnungen der staatlichen Schulen sind in der Ming shi genau. Innerhalb der festgesetzten Zahl (vierzig Studenten in der Präfektur, an jeder Stufe darunter zehn weniger, also dreißig und dann zwanzig) erhielten Lehrer und Schüler monatlich sechs Dou Verpflegungsreis, die Behörden gaben zusätzlich Fisch und Fleisch, und die Lehrkräfte hatten ein eigenes Monatsgehalt. Als immer mehr Studenten aufgenommen wurden, entstanden Rangstufen: Wer den Reis erhielt, hieß Stipendiat linshan shengyuan(廪膳生员); die über die Zahl hinaus Aufgenommenen hießen »erweiterte« Studenten zengguang(增广); und die später noch zusätzlich Genommenen, am Ende der Liste Geführten, hießen »angeschlossene« Studenten fuxue(附学). In der Xuande-Zeit wurde die Zahl der erweiterten Studenten festgelegt: sechzig an den Präfekturschulen der Hauptstadt, vierzig an denen außerhalb, und in Departement und Kreis jeweils zehn weniger. Zu beachten ist: Die sechs Dou Reis waren ursprünglich für die Studenten innerhalb der festgesetzten Zahl bestimmt; später wurden die Studenten in Rangstufen geteilt, und dem Wortlaut nach bezogen nur die Stipendiaten den Reis, die erweiterten und die angeschlossenen nicht — der Text unterscheidet lediglich die Namen und erläutert dies nicht Punkt für Punkt. Wer neu eintrat, hieß nur »angeschlossen«; Stipendiaten- und erweiterte Stellen wurden nach den Rangstufen der Jahres- und der Qualifikationsprüfung besetzt.
Für die Gemeindeschulen gibt es keine solche Rechnung. Der Hof sagte nur, man solle »Lehrer annehmen« und »gute Lehrer wählen«; wer dieses Geld aufbrachte und wie viel es im Jahr war, steht nirgends. Auch die shuxiu(束修), die Gabe, die ein Lernender seinem Lehrer reichte, ist in den Kapiteln zur Beamtenauswahl der Ming shi mit keiner Zahl belegt — zu finden sind dort nur die sechs Dou Reis, die der Staat dem Schüler gab, und das Monatsgehalt des Lehrers. Das sind zwei verschiedene Posten: das eine ist die Verpflegung des Schülers, das andere der Lohn des Lehramts. Für private und Hausschulen gibt es in diesem Abschnitt keinen eigenen Artikel; sie bleiben hier ausgespart.
Wie man hineinkam
»Die Gelehrten, die noch nicht in die Schule eingetreten sind, heißen allesamt tongsheng(童生)« — Knabenkandidaten. Erst der Eintritt machte einen Knaben zum Shengyuan. Zuständig war der Erziehungsintendant tixue guan(提学官): Er amtierte drei Jahre und prüfte die Studenten zweimal. Zuerst wurden die Studenten in sechs Rangstufen eingeteilt — die Jahresprüfung suikao(岁考). Wer in der ersten Stufe oben stand, rückte in freie Stipendiatenstellen nach, die Nächstplatzierten in die Stellen der erweiterten Studenten; die erste und die zweite Stufe erhielten eine Belohnung, die dritte blieb, wie sie war, die vierte wurde mit Schlägen bestraft, die fünfte um eine Stufe zurückgesetzt — Stipendiaten und erweiterte Studenten je eine Stufe, angeschlossene ins blaue Gewand(青衣)herabgesetzt —, die sechste ausgeschlossen. Aus der ersten und der zweiten Stufe wählte er sodann die Prüfungskandidaten aus, die zur Provinzprüfung zugelassen wurden; das war die Qualifikationsprüfung kekao(科考).
An dieser Stelle ist kurz innezuhalten: In den Kapiteln zur Beamtenauswahl der Ming shi gibt es keine Kreis-, Präfektur- und Akademieprüfung als feste Abfolge. Sie kennen den tongsheng, die Jahresprüfung, die Qualifikationsprüfung und den Erziehungsintendanten. Auch die Zuständigkeit wechselte: Der Eintritt in die Schule wurde zunächst von den Inspektionszensoren, den beiden Provinzbehörden für Verwaltung und Aufsicht sowie den Präfektur-, Departements- und Kreisbeamten geprüft; erst 1436 wurde eigens ein Erziehungsintendant eingesetzt, der das Schulwesen beaufsichtigte — in den beiden Hauptstadtprovinzen ein Zensor, in den übrigen Provinzen ein Vizekommissar oder ein Beisitzer. Es gab auch eine schmale Seitentür: Im Jahr der Provinzprüfung nahm man gelegentlich »ein oder zwei ungewöhnlich begabte« Knabenkandidaten auf, die alle drei Sitzungen bewältigen konnten, und ließ sie mit den Studenten zusammen in den Saal eintreten; sie hießen chongchang rushi(充场儒士). Wer bestand, war sogleich juren(举人); wer nicht bestand, kehrte zurück und wartete auf die Jahresprüfung des Intendanten, und erst nach Bestehen wurde er zum Eintritt zugelassen.
Nach dem Eintritt
Der Shengyuan war kein Endpunkt. Darüber lag die Provinzprüfung xiangshi(乡试): alle drei Jahre, im achten Monat der Jahre zi, wu, mao und you, in drei Sitzungen am neunten, zwölften und fünfzehnten Tag; wer bestand, war juren. Die Zahl der Plätze wurde erst 1425 (Hongxi 1) festgesetzt und danach allmählich erhöht; in der Zhengtong-Zeit entfielen auf die beiden Hauptstadtprovinzen je hundert Plätze, auf Jiangxi fünfundsechzig, und bis hinunter nach Yunnan zwanzig. Ein anderer Weg war der Tribut: Nur ein Stipendiat von langer Zugehörigkeit konnte zum regelmäßigen Tribut suigong(岁贡)gemacht werden, und ein solcher Tribut ging an die Guozijian(国子监), die Nationalakademie. Nach unten gab es ebenfalls einen Ausgang: Ein Student, der zehn Jahre in der Schule war, ohne etwas zu erreichen, oder der ein schweres Vergehen begangen hatte, wurde dem Ministerium zum Dienst als Schreiber überstellt, und sein Stipendium wurde eingezogen.
Die Zahl der Plätze konnte auch verengt werden. Die Ming shi verzeichnet für 1531 (Jiajing 10) den Befehl, die Studentenschaft auszumustern; der Zensor Yang Yi(杨宜)widersprach mit Nachdruck, und der Befehl wurde fallen gelassen. Unter Zhang Juzheng(张居正)in der Wanli-Zeit wurden die Studenten des Reiches überprüft und verringert, und die Erziehungsbeamten übertrieben die Ausführung: »Beim Eintritt der Knabenkandidaten kam es vor, dass in einem Departement oder Kreis nur ein einziger aufgenommen wurde.« Ein einziger in einem Kreis war kein Normalfall, sondern der Extremfall, den das Buch festhielt.
Der Wortlaut und die Wirklichkeit
Die Ming shi ist von Qing-Leuten zusammengestellt; sie gibt die Vorschriften und die Summe einer Dynastie, nicht das Tagebuch eines Schulknaben. Sie liefert also die Regel und zugleich die Aufzeichnung davon, wie die Regel leerlief — und dieses Leerlaufen hat sie selbst vermerkt: Die Gemeindeschulen »waren längst außer Übung und wurden kaum noch betrieben«. Die Lehrkräfte wurden danach bewertet, wie viele ihrer Schüler die Provinzprüfung bestanden — neun aus einer Präfektur, sechs aus einem Departement, drei aus einem Kreis galten als Bestleistung —, doch später wurden die Zurücksetzung von Lehrern und die Einziehung von Studenten zum Schreiberdienst »allesamt nicht mehr vollzogen, und selbst der liegende Stein war nur noch Form«. Eine mit zwölf Verboten gemeißelte Platte war am Ende ein Stück Ausstattung des Schulhofs.
Quellen und weitere Lektüre
- 《明史》卷六十九·选举一(学校)(清修,张廷玉等;维基文库) — The core source, and a Qing compilation of Ming regulations, not a Ming schoolboy's diary: the 1369 order for schools in every prefecture, department and county, with posts, student quotas and monthly stipends of six dou of rice plus fish and meat; the 1382 twelve prohibitions cut on a recumbent stele; shengyuan grades (stipendiary, 'expanded', 'attached'); the education intendant's three-year cycle, the six-grade examination, and the qualifying examination that made a student eligible for the provincial examination; community schools from 1375 and the 1504 rule sending boys under fifteen to them; the admissions that the community schools had long fallen into disuse and that the stele was 'mere form'.
- 《明史》卷七十·选举二(科目)(清修,张廷玉等;维基文库) — The provincial examination: every third year, in the eighth month, three sessions on the ninth, twelfth and fifteenth; passers are juren. Quotas were first fixed in 1425 (Hongxi 1); the figures of a hundred for each metropolitan province, sixty-five for Jiangxi and twenty for Yunnan at the lowest belong to the Zhengtong period. The set texts are here; the required lengths of examination essays are in juan 69, not in this juan.




