Der erste Satz des Salzartikels im Da Ming lü(《大明律》)lautet: „Wer das Vergehen des Privatsalzes begeht, erhält hundert Stockschläge und drei Jahre Zwangsarbeit.“(凡犯私盐者,杖一百,徒三年。)Elf Zeichen nur, und doch ist der Satz erst in mehreren Schritten zu Ende gelesen: ob er Waffen trug, ob er einen Unschuldigen falsch beschuldigte, ob er sich der Verhaftung widersetzte – mit jeder Stufe steigt die Strafe. Hinter dem Statut liegt im selben juan eine Schicht von Zusatzartikeln für die Strafrechtsprechung, den wenxing tiaoli(问刑条例), die auch das Gewicht erfassen. Zuerst das Statut, dann die Zusatzartikel, zuletzt die Größe des Amtsalzgeschäfts.

1. Die Stufen einer Gesetzesnorm

Der Salzartikel in Da Ming lü, juan 8, Haushaltsgesetze, Steuerwesen, ist sauber gefügt: Privatsalz – „hundert Stockschläge und drei Jahre Zwangsarbeit“; „wer Waffen bei sich führt, eine Stufe mehr“(加一等); „wer einen Unschuldigen falsch beschuldigt, drei Stufen mehr“(加三等); „wer sich der Verhaftung widersetzt, wird enthauptet“. Vier Stufen, von der Zwangsarbeit bis zum Tod. Der Text sagt „eine Stufe mehr“ und „drei Stufen mehr“ – dieses Stück übernimmt die vier Zeichen wörtlich und rechnet sie nicht in bestimmte Strafnamen um; auch das Statut selbst sagt nicht, bis wohin jede Stufe reicht.

Eine Straftat zieht mehr als einen Mann hinein. Derselbe Artikel fährt fort: „Salz, Wagen, Schiff und Zugvieh werden allesamt eingezogen“; „wer als Makler zuführt, und wer die Ware beherbergt oder einlagert: neunzig Stockschläge und zweieinhalb Jahre Zwangsarbeit“; „wer sie auf der Schulterstange oder als Saumlast trägt: achtzig Stockschläge und zwei Jahre“; „wer nicht zum Verhaftungspersonal gehört und den Täter anzeigt und fasst, dem wird das beschlagnahmte Salz als Belohnung übergeben“; „wer sich selbst stellt, wird straffrei und ebenso belohnt“. Jede Rolle hat ihre eigene Strafe. Ein weiterer Artikel betrifft die Salzfeld-Haushalte, die zaoding(灶丁): „wer außer der festen Quote Salz zurückhält, Überschusssalz vom Feld hinausträgt oder es privat siedet und verkauft, wird nach dem Recht des Privatsalzes bestraft“(同私盐法).

2. Die Zusatzartikel tragen das Maß ein

Das Statut gibt die Strafe, der Zusatzartikel die Grenze. Einer setzt eine Zahl fest: „Wer über die Grenze hinaus mit Amtsalz auf Schein Handel treibt und dreitausend jin(斤, Pfund)oder mehr erreicht, wird in eine nahe gelegene weisuo(卫所, Garnison)zur Militärdienstleistung verurteilt (chongjun 充军); wer aus einer weisuo im Binnenland stammt, wird in eine Grenz-weisuo geschickt.“(越境兴贩官司引盐至三千斤以上者,问发附近卫所充军)Damit wechselt die Strafe bei dreitausend jin von der Zwangsarbeit zu chongjun. Derselbe Artikel erfasst auch die Käuferseite: „Kaufleute, die Überschusssalz aufkaufen und durch Bestechung die Ausfertigung des Scheins erwirken, bis zu dreitausend jin und mehr, werden nach demselben Zusatzartikel verschickt.“ Warum dreitausend, sagt der Zusatzartikel nicht; die Zahl steht einfach im Text.

Die andere Schwelle läuft nicht über das Gewicht, sondern über Menschen und Schiffe: „Wo gewalttätige Salzhändler sich mit zehn oder mehr Mann zusammenrotten, ein großes Boot rudern, Flaggen hissen und Waffen oder Signalgeräte führen, sollen die Truppen von xunbu(巡捕, Salzpatrouille)und Salzverwaltung sie aufspüren und festnehmen; wer Widerstand leistet und Menschen tötet oder verletzt, wird allesamt enthauptet und der Kopf öffentlich ausgestellt.“ Zehn Mann, ein großes Boot, Flaggen, Waffen – sind diese Bedingungen beisammen, ändert sich die Natur des Falles; wer Hand anlegt und Blut vergießt, wird mit xiaoshou(枭首, öffentliche Enthauptung)bestraft.

3. Eine offene Lücke

Am meisten lesenswert ist dieser Satz: „Arme Soldaten und Zivilisten, die Privatsalz auf der Schulterstange oder auf dem Rücken tragen und gegen Reis tauschen, um ihren Lebensunterhalt zu fristen, müssen nicht verhaftet werden.“(贫难军民将私盐肩挑背负易米度日者,不必禁捕。)Dreitausend jin sind die Grenze für chongjun; wer auf der Schulterstange Salz für Reis trägt, muss nicht verhaftet werden – Recht und Lebensunterhalt weichen hier einen Schritt zurück. Dieser Satz ist zusammen mit dem Artikel über die dreitausend jin zu lesen: das große Tor steht dem Handel in großem Stil offen, der kleine Träger wird durchgelassen. Warum durchgelassen wird, erklärt der Zusatzartikel nicht, und er sagt auch nicht, wie „vom Reistausch leben“ und „Handel treiben“ zu unterscheiden sind; die Grenzlinie bleibt der Beurteilung durch Patrouille und Gericht überlassen. Im ganzen Werk von Statut und Zusatzartikeln ist dies der einzige Satz, der den Träger ansieht und nicht die Ware.

Statut und Zusatzartikel sind in Schichten zu lesen. Das Statut ist der in der Hongwu-Zeit(洪武)festgelegte Text; die wenxing tiaoli wurden später nach und nach ergänzt und zwischen Hongzhi(弘治)und Jiajing(嘉靖)mehrfach überarbeitet, und im selben juan stehen auch Kommentar, Auszüge aus dem Ming huidian(《明会典》)und weitere Zusätze. Wer „die Ming haben bestimmt“ schreibt, muss sagen, welche Schicht gemeint ist; die hier zitierte Seite des Da Ming lü ist eine zusammenstellende Ausgabe mit Kommentar und angehängten Zusatzartikeln (集解附例合编本), nicht der Originaldruck der Hongwu-Zeit.

4. Die Größe des Amtsalzes

Wie groß das Amtsalz war, zeigt das Ming huidian in einer Tabelle. Liangzhe yanyun si(两浙盐运司): 35 Salzfelder, „jährlich 220.457 yin(引)und 200 Pfund darüber“; Fujian: 7 Felder, „104.572 yin und 300 Pfund darüber“; Shandong: 19 Felder, „143.387 yin und 150 Pfund darüber“; Lianghuai(两淮): 29 Felder, „352.576 yin und 100 Pfund darüber“. Diese vier Verwaltungen zusammen bildeten den Hauptstock der jährlichen Amtsalzquote der mittleren Ming-Zeit.

Der Satz der Gründerzeit war „einen Teil von zwanzig“. Das Ming shi(《明史》)sagt: „Als der Gründer sich erhob, richtete er sogleich das Salzrecht ein, setzte Ämter ein und bestellte Beamte, ließ Kaufleute Handel treiben und nahm einen Teil von zwanzig, um den Sold der Armee zu finanzieren. Danach wurde die Abgabe verdoppelt; auf das Wort des Hu Shen(胡深)hin wurde die ursprüngliche Regelung wiederhergestellt.“ Der Rahmen waren sechs du zhuan yun yan shi si(都转运盐使司, Salztransportkommissionen)und sieben yan ke tiju si(盐课提举司, Salzsteuer-Büros). Zwei Dinge sind zu trennen: die Zahlen des Ming huidian sind „jährliche Sollquoten“, in ein Buch geschriebene Zahlen, keine tatsächlich eingenommenen Summen; und das yin ist Maßeinheit und Schein zugleich, wobei ein yin je nach Zeit unterschiedlich viele Pfund zählte – dieser Band gibt keine einheitliche Umrechnung, und dieser Text rechnet nicht in Pfund oder Tonnen um. Nicht umgerechnet wird, weil das Gewicht des yin sich mit der Zeit änderte.

5. Recht und Maß

Einige Grenzen: Kein Salzpreis wird genannt – keine der drei Quellen beziffert einen Preis pro Pfund. Kein Fall wird erzählt – in den Materialien stehen keine Akten, Namen, Zeiten und Orte; ein Zusatzartikel ist eine Norm, kein Fall. Von einer „Korruption der Salzverwaltung in der Ming-Zeit“ ist nicht die Rede – dafür fehlen Fälle und Rechnungen. Auch keine Lebensgeschichte der zaoding: das Material hat nur den einen institutionellen Satz, dass mitgeführtes Überschusssalz nach dem Privatsalzrecht bestraft wird. Dreitausend jin sind nicht die Grenze für alles Privatsalz, sondern nur für den Grenzhandel und den Aufkauf von Überschusssalz; für den Träger mit Schulterstange gibt es jenen eigenen Satz. Und wie die Patrouille es ausführte, ist ebenfalls nicht überliefert: Der Zusatzartikel sagt, dass Boote mit zehn oder mehr Mann festzunehmen sind, und dass die mit Schulterstangen nicht verhaftet werden müssen – wie ein fubao(捕快, Häscher)die beiden unterschied, steht in keiner der drei Quellen.

Zurück zum ersten Satz: hundert Stockschläge, drei Jahre Zwangsarbeit. Liest man weiter, kommt eine Stufe mehr, drei Stufen mehr, Enthauptung; weiter: dreitausend jin und chongjun, zehn Mann und xiaoshou; und ganz am Ende steht: „Wer es auf der Schulterstange trägt und gegen Reis tauscht, muss nicht verhaftet werden.“ Das Statut gibt die Strafe, der Zusatzartikel die Grenze, die Tabelle den Umfang – erst in der letzten Schicht wird die schmale Pforte zwischen Recht und Lebensunterhalt sichtbar.

Quellen und weitere Lektüre

  1. 《大明律》卷八·户律·课程·盐法(明官修;维基文库集解附例本) — The statute and the sub-statutes printed together, which is why the layers must be separated: the basic offence of private salt, a hundred strokes and three years of penal labour, one degree more with weapons, three more for falsely accusing an innocent person, beheading for resisting arrest; the go-between, the receiver and the porter punished in their own degrees; the reward to an informer and pardon on confession. The sub-statutes add the quantities: 3,000 catties and more for carrying official salt across a border or buying up surplus salt, military service far from home; the poor carrying salt on a shoulder pole to trade for rice 'need not be arrested'; ten or more men with boats, flags and weapons are to be hunted down, and killing in resistance means public beheading. A combined edition, not the 1370 original printing.
  2. 《明史》卷八十·食货志四·盐法(清初修;维基文库) — Qing compilation. The founding system: salt offices set up at once, merchants licensed to sell, one part in twenty taken for the army, briefly doubled and then restored; six salt transport commissions and seven salt bureaux.
  3. 《明会典》卷三十五·户部·盐法一(明官修;四库全书本,维基文库;四库本无标点,引文按文义加标点,未与点校本复核) — The annual quotas, which are fixed figures in a code, not receipts: Liangzhe 35 yards and 220,457 yin plus 200 catties; Fujian 7 yards and 104,572 yin plus 300 catties; Shandong 19 yards and 143,387 yin plus 150 catties; Huainan and Huaibei 29 yards and 352,576 yin plus 100 catties. The yin is a unit of account and a certificate; its weight varied, and no conversion is supplied here.