Eine Wuzhu-Münze(五铢)der Han-Zeit trägt auf der Vorderseite zwei Zeichen — 五铢, „fünf Zhu“ — und rings um den Rand einen erhabenen Wulst. Dieser Wulst ist keine Zier. Nach dem Hanshu(《汉书》, „Buch der Han“), in der Abhandlung über Ernährung und Waren(食货志), wurde die Münze „rings um ihren Körper mit einem Rand“(周郭其质)gegossen, damit man „das Blei nicht abreiben kann“(不可得摩取铅). Mit „Blei“ ist der Bronzestaub gemeint, den man von Münzen schabte; das Abschaben war damals ein eigenes Gewerbe. Ein Rand lässt nicht mehr viel abtragen. Im fünften Jahr der Devise Yuanshou, 118 v. Chr., hieß es dann: „Das Banliang-Geld(半两)wird abgeschafft, das Wuzhu-Geld in Umlauf gesetzt“(罢半两钱,行五铢钱). „Fünf Zhu“ ist ein Gewicht: Die Münze ist nach dem benannt, was sie wiegen sollte.

Der Rand: der technische Grund einer Münze

Vorher galt das Sanzhu-Geld(三铢). In der Shiji(《史记》, „Aufzeichnungen des Großhistorikers“)sagen die Beamten: „Das Sanzhu-Geld ist leicht und lädt zum Betrug ein“(有司言三铢钱轻,易奸诈); im Hanshu heißt es „leichtes Geld lässt sich leicht verfälschen“(轻钱易作奸诈). Daraufhin „bat man erneut, in den Kommandanturen und Fürstentümern Wuzhu-Geld zu gießen“(更请郡国铸五铢钱). Shiji sagt: „ringsherum ein Rand darunter, damit man das 鋊 nicht abreiben kann“(周郭其下,令不可磨取鋊); Hanshu: „rings um den Körper ein Rand, damit man das Blei nicht abreiben kann“(周郭其质,令不可得摩取铅). Derselbe Griff, andere Worte. 鋊 und 铅 bezeichnen beide den abgeriebenen Bronzestaub. Das Wuzhu war schwerer als das Sanzhu, sein Rand höher — Fälschen und Abschaben wurden zusammen teurer.

Der Zeitanker steht in den Annalen Kaiser Wus(武帝纪)im Hanshu: „Im fünften Jahr Yuanshou, im dritten Monat, am Tag Jiawu ... das Banliang-Geld abgeschafft, das Wuzhu-Geld in Umlauf gesetzt“(元狩五年春三月甲午……罢半两钱,行五铢钱). Das ist eine ausdrückliche Datierung. Aber die Annalen verzeichnen nur diesen einen Akt; wie das Münzrecht wanderte, steht dort nicht. Die rotrandige Münze und die drei Beamten von Shanglin stehen in diesem Kapitel nicht. Die Annalen taugen nicht dazu, der Abhandlung über Ernährung und Waren Jahre nachzutragen.

Erste Einziehung: die rotrandige Münze aus der Hauptstadt

Das Wuzhu war den Kommandanturen und Fürstentümern(郡国)zum Gießen überlassen, und bald kam ein neues Problem. Beide Geschichtswerke schreiben: „In den Kommandanturen und Fürstentümern wird Geld gegossen; die Leute fälschen viel, und das Geld ist vielfach leicht“(郡国铸钱,民多奸铸,钱多轻). Darauf baten die hohen Beamten: „Man lasse in der Hauptstadt das Amt die rotrandige Münze gießen, eine auf fünf; bei Abgaben an den Staat darf nichts als die rotrandige Münze gelten“(令京师铸官赤仄,一当五,赋官用非赤仄不得行). Also eine eigene Münze aus der Hauptstadt, eine davon fünf gewöhnliche wert, und für Steuern allein zugelassen. „Eine auf fünf“ war ein behelfsmäßiger Kurs, keine Währungsreform. Lange hielt es nicht: „Zwei Jahre später war die rotrandige Münze geringwertig, die Leute wussten sie mit Kniffen zu gebrauchen, es war unbequem, und sie wurde wieder abgeschafft“(其后二岁,赤仄钱贱,民巧法用之,不便,又废). Den Kurs hatte ein Erlass gesetzt; was der Markt daraus machte, steht in keinem der beiden Bücher.

Hier sind zwei Stufen auseinanderzuhalten. Die Chimu(赤仄, „rotrandige Münze“)wurde „in der Hauptstadt“ gegossen, in der Amtsstelle des Glockenbeamten(钟官)— und der Glockenbeamte war später einer der drei Beamten von Shanglin(上林三官). Dass die Hauptstadt die rotrandige Münze goss, ist nicht dasselbe wie „allein die drei Beamten von Shanglin sollen gießen“; das kam erst, nachdem die rotrandige Münze gefallen war. Legt man beide Schritte zusammen, wird aus der Einziehung des Münzrechts ein einziger Akt — und das war sie nicht.

Zweite Einziehung: allein die drei Beamten von Shanglin

Nach dem Ende der Chimu verzeichnen beide Werke dieselbe Anordnung: „Alle Kommandanturen und Fürstentümer wurden angewiesen, kein Geld mehr zu gießen; allein die drei Beamten von Shanglin sollten gießen. Als es genug Geld gab, wurde verfügt, dass im Reich nichts als das Geld der drei Beamten gelte; alles Geld, das die Kommandanturen und Fürstentümer zuvor gegossen hatten, wurde eingeschmolzen und sein Kupfer an die drei Beamten abgeliefert“(悉禁郡国毋铸钱,专令上林三官铸……输入其铜三官). Die Kommandanturen und Fürstentümer stellten das Gießen ein, nur die drei Beamten prägten, nur deren Geld galt, und das alte Geld der Kommandanturen und Fürstentümer wurde für sein Metall zerstört. Das Münzrecht lag damit beim Zentrum. Keines der beiden Bücher nennt für diesen Schritt ein Jahr. Die gängige Datierung setzt die rotrandige Münze auf 115 und die drei Beamten auf 113 v. Chr.; wo diese Jahre in diesem Text auftauchen, sind sie als gängige Datierung gekennzeichnet, nicht als Datum der Quellen.

Die Gesamtsumme steht im Hanshu: „Vom fünften Jahr Yuanshou unter Kaiser Wu, als die drei Beamten zum ersten Mal Wuzhu-Geld gossen, bis zur Yuanshi-Zeit Kaiser Pings wurden Münzen gemacht: zweihundertachtzig 亿 wan und mehr, heißt es“(自孝武元狩五年三官初铸五铢钱,至平帝元始中,成钱二百八十亿万云). 亿 und 万 sind die beiden großen Zählstufen des Chinesischen; die Zahl wird hier so zitiert, wie sie dasteht. Das Schlusswort 云 — „so heißt es“ — markiert sie als Näherung. Sie wird nicht in eine Anzahl Münzen umgerechnet und nicht in heutiges Geld übersetzt.

Der Preis: hunderttausend pflügen nicht

Im Hanshu steht auch ein Satz des Gong Yu(贡禹)aus der Zeit Kaiser Yuans: „Für Münzguss und Kupfergewinnung pflügen im Jahr hunderttausend Menschen nicht; viele Leute geraten durch unrechtmäßiges Gießen in Strafe. Reiche horten Geld, bis die Räume voll sind, und sind noch nicht satt“(铸钱采铜,一岁十万人不耕,民坐盗铸陷刑者多。富人臧钱满室,犹无厌足). Hunderttausend Menschen ein Jahr lang von den Feldern weg, dazu Strafen, dazu Horte, die nie voll werden. Das ist eine Kritik mit einer Position — eine Denkschrift(奏议), keine Statistik. Hunderttausend ist eine runde Zahl; woher die Leute kamen und wie lange sie dienten, sagt die Quelle nicht.

Was hier geschrieben werden kann und was nicht, scheidet sich ebenfalls. Die Kaufkraft eines Wuzhu, der Getreidepreis, Löhne — kein Satz in den Quellen, und keiner wird ergänzt. Die Kosten des Münzgusses, der Kupferpreis, das gemessene Gewicht und die Legierung erhaltener Münzen — in diesem Durchgang nicht geprüft, und als „noch zu ergänzen“ markiert. Wie viel eine Kommandantur goss, welches Urteil einen Falschmünzer traf — nicht überliefert. Und der Rand wird nur so weit beschrieben, wie er es hergibt: als Schutz gegen das Abschaben von Bronze, nicht als Kapitel einer Geschichte der Fälschungsabwehr.

Ein Riss im Text

Die Abhandlung über Ernährung und Waren im Hanshu widerspricht sich selbst. Ihr Erzählgang ist klar: Nach dem fünften Jahr Yuanshou gossen zuerst die Kommandanturen und Fürstentümer das Wuzhu, sie gossen schlecht, darauf goss die Hauptstadt die rotrandige Münze, diese fiel, und erst dann hieß es „allein die drei Beamten von Shanglin sollen gießen“. Der Schlusssatz derselben Abhandlung aber lautet: „Vom fünften Jahr Yuanshou unter Kaiser Wu, als die drei Beamten zum ersten Mal Wuzhu-Geld gossen“(自孝武元狩五年三官初铸五铢钱)— danach hätten die drei Beamten von Anfang an gegossen. Beide Versionen stehen in einem Kapitel nebeneinander. Dieser Text gleicht sie nicht aus, löst sie nicht für Ban Gu auf und wählt keine von beiden. Der Riss zeigt etwas Wirkliches: In welchem Jahr die drei Beamten eingerichtet wurden, sagt das Material selbst nicht; die gängigen Jahre sind eine Ordnung, die spätere Leser aufgestellt haben. Ein Satz steht im laufenden Text, einer im Schluss — sie treffen sich nicht.

Zurück zu jener Münze: ein Rand ringsum, und nicht mehr viel Bronze zum Abschaben. Das Recht, Geld zu gießen, wanderte in zwanzig Jahren von den Kommandanturen zur Hauptstadt und von der Hauptstadt zu den drei Beamten von Shanglin — drei Schritte, jeder mit einem technischen Grund: leichtes Geld, Falschguss, eine gefallene rotrandige Münze. In den Büchern steht „二百八十亿万“, und daneben steht der Preis: „im Jahr pflügen hunderttausend nicht“. Welches Jahr als das erste Gießen der drei Beamten gilt, darüber gibt Ban Gu zwei Auskünfte. Die Ordnung ist klar beschrieben, die Jahre sind es nicht. Zwei der drei Schritte sind nur von späteren Lesern datiert.

Quellen und weitere Lektüre

  1. 《史记》卷三十·平准书(西汉司马迁;维基文库) — The earliest account, written under the Han and critical of the profit officials: the three-zhu coin being light and easy to counterfeit, so the commanderies were asked to cast five-zhu coins with a raised rim 'so that the bronze cannot be scraped off'; the commanderies' coins growing light, so the capital cast the red-edged coin at one to five; two years later the red-edged coin fell, and all commanderies were forbidden to cast while the three officers of Shanglin alone minted, old coins melted down and their bronze sent in. No dates are given for any of the three steps.
  2. 《汉书》卷二十四·食货志、卷六·武帝纪(东汉班固;维基文库) — Eastern Han compilation. The economic treatise repeats the sequence with variant wording and adds two things the *Shiji* lacks: the total 'from 118 BCE to the Yuanshi era of Pingdi, 28,000,000,000-odd coins', and Gong Yu's complaint that 'a hundred thousand a year do not plough' for copper. The same treatise's closing sentence dates the three officers' first casting to 118 BCE, contradicting its own earlier sequence. The annals (juan 6, https://zh.wikisource.org/wiki/%E6%BC%A2%E6%9B%B8/%E5%8D%B7006) give only the dated act: in 118 BCE the half-liang was abolished and the five-zhu put into use.