Im Jahr 924, im zweiten Jahr der Devise Tongguang der Späteren Tang, reichte das Finanzamt(度支)eine Eingabe ein, und sie wurde als bangshi(榜示,öffentlicher Aushang)in den Präfekturen, Kreisen und Garnisonsstädten angeschlagen: Wer kaufte oder verkaufte – Soldat, Bürger oder Händler –, sollte „并须使八十陌钱“, also nur noch achtzig auf hundert rechnen. Mo(陌)ist ein nomineller Hunderter, die Schnur, die für hundert Münzen steht; achtzig auf hundert(八十陌)heißt, dass achtzig Münzen als hundert gezählt werden. Warum es gerade achtzig waren, sagt der Aushang nicht. Er sagt nur, dass von nun an so gerechnet wird: Die Schnur zu hundert Münzen war die Einheit, in der alle ihre Rechnungen führten, und achtzig auf hundert hieß, diese Schnur kurz zu zählen. Es ging um das Zählen, nicht um das Gewicht einer Münze.
Die Vorschrift und der Markt
Belegt ist der Aushang im Jiu Wudai shi(《旧五代史》,der im frühen Song von Xue Juzheng und anderen zusammengestellten Geschichte der Fünf Dynastien)– kein Archiv aus der Zeit selbst, sondern eine spätere Kompilation. Ein Erlass desselben zweiten Monats von 924 fügte die Kontrolle hinzu: Die Behörden sollten regelmäßig prüfen, „不得令富室分外收贮见钱“ – dass keine reiche Familie über Gebühr Münzen hortet –, dass Handwerker nicht „销铸为铜器“, Münzen also nicht zu Bronzegefäßen umschmelzen, und dass die Grenzgarnisonen die qianxia(钤辖,Kontrolle der Garnisonen)ausüben, „勿令商人般载出境“, damit kein Händler das Geld über die Grenze schafft. Das Geld war knapp; zuerst ging es gegen Hortung, Einschmelzen und Ausfuhr.
Die Vorschrift war das eine, der Markt das andere. Im siebten Monat von 927, im zweiten Jahr der Devise Tiancheng, meldete das Finanzamt erneut: In den drei Hauptstädten, in Ye und in den Präfektur- und Kreisstädten laute die Ordnung für den Marktverkehr „每陌八十文“ – achtzig Münzen je Hunderter –, doch in letzter Zeit „不顾条章,皆将短陌转换长钱“: Man kehre sich nicht an die Vorschrift und wechsle kurze Hunderter in langes Geld, gebe also kurze Schnüre zum vollen Kurs aus. Die Anordnung wurde wiederholt, dazu die Strafe: Wer erwischt wird, soll ergriffen, „枷项收禁勘责“ – mit dem Halsblock festgesetzt und verhört – und sein Geld „尽底没纳入官“, vollständig zugunsten des Staates eingezogen werden. Diese Eingabe steht im Wudai huiyao(《五代会要》,die von Wang Pu in der Nördlichen Song-Zeit zusammengestellte Sammlung von Verwaltungsvorschriften), wiederum kein Archiv der Fünf Dynastien. Eine Schnur, die ihre hundert nicht hat und trotzdem als Hunderter ausgegeben wird – genau das sollte der Aushang verhindern.
Münzen wanderten in den Schmelztiegel
Den ersten Grund nannte die Regierung selbst: Münzen wurden zu Bronzegefäßen eingeschmolzen. Im achten Monat von 926, im ersten Jahr der Devise Tiancheng, meldete die Sekretariat-Kanzlei(中书门下), Bronzegefäße seien teuer, „多是销熔见钱“ – meist weil Münzen eingeschmolzen würden. Ein Erlass setzte Preise: rohe Bronzegefäße 200 wen(文,die einzelne Kupfermünze)je jin(斤,das Pfund, in dem Metall und Salz gewogen wurden), bearbeitete Bronze 400; wer gegen den amtlichen Preis(省价,shengjia)verstieß, sollte „依盗铸钱律文科断“ – nach dem Gesetz über das illegale Münzen abgeurteilt werden. Im elften Monat desselben Jahres durften durch die Stadttore „五百以上“ – mehr als fünfhundert Münzen – nicht mehr hinausgebracht werden; im zwölften Monat sollten Eisen- und Bleimünzen(铁鑞钱)„即宜毁弃“, sofort zerstört werden, statt weiter im Verkehr zu bleiben. 929, im vierten Jahr Tiancheng, wurden Blei- und Eisenmünzen verboten, 935, im zweiten Jahr der Devise Qingtai, die Bleimünzen allein. Alle diese Daten gehören zur Späteren Tang.
Auch beim Münzen selbst ging es hin und her. Die Spätere Jin erlaubte 938, im dritten Jahr der Devise Tianfu, dass Amt und Private Münzen gossen, mit der Aufschrift „天福元宝“, Tianfu yuanbao; „每一钱重二铢四絫,十钱重一两“ – jede Münze wog zwei zhu und vier lei, zehn Münzen ein liang(两,das Liang, das kleine Gewicht über dem Zhu). Das war ein Standard, den der Erlass setzte, kein an ausgegrabenen Münzen nachgemessenes Gewicht; im Jahr darauf wurde das private Münzen wieder verboten. Die Spätere Zhou ließ 951, im ersten Jahr der Devise Guangshun, den Kupferhandel zu, verbot aber, Münzen „销铸为铜器货卖“ – zu Gefäßen umzuschmelzen und zu verkaufen. Der Täter sollte „并处死“, hingerichtet werden; der örtlich zuständige Offizier kam für ein Jahr in Strafarbeit, die Bürgen der Nachbarschaft erhielten siebzig Stockschläge, und wer Anzeige erstattete, bekam hundert guan(贯,eine Schnur von tausend Münzen)Belohnung. Der Staat konnte das Einschmelzen nicht verhindern; also regulierte er den Preis dessen, was aus dem Metall wurde.
Kupferkauf: zwei amtliche Preise
Im neunten Monat von 955, im zweiten Jahr der Devise Xiande der Späteren Zhou, wurden Bronzegefäße verboten und der Staat begann, Kupfer zu kaufen: „熟铜每斤官中给钱一百五十,生铜每斤一百“ – 150 wen je Jin für bearbeitetes, 100 für rohes Kupfer. Kupferspiegel wurden amtlich gegossen und in der östlichen Hauptstadt von einem Marktplatz aus verkauft. 957, im vierten Jahr Xiande, stiegen im zweiten Monat die Preise: „熟铜令每斤添及二百、生铜添及一百五十收买“ – 200 und 150. Derselbe Artikel änderte auch das Pfund: Nach alter Ordnung waren zwanzig liang Kupfer ein Jin, jetzt sechzehn. In zwei Jahren war der amtliche Preis für bearbeitetes Kupfer um ein Drittel gestiegen.
Das sind shengjia(省价), amtliche Preise, keine Marktpreise: Hinter jeder Anordnung steht der Satz, dass ein Verstoß nach dem Gesetz über das illegale Münzen abgeurteilt wird. Es geht nicht darum, was ein Pfund Bronze auf dem Markt kostete, sondern darum, was der Staat dafür zu zahlen erlaubte. Wie diese Preise durchgesetzt wurden, sagen die Quellen nicht. Und nichts davon wird hier in heutiges Geld umgerechnet: Die Quellen nennen weder Getreide- noch Seidenpreise, an denen sich etwas umrechnen ließe.
Salz: nach Pfund besteuert, nach Shi veranlagt
Salz lief über eine zweite Rechnung. 942, im siebten Jahr der Devise Tianfu der Späteren Jin, erging eine kaiserliche Anweisung(宣旨): Alles Salz, das in den Handel kam, werde besteuert, „过税每斤七文,住税每斤十文“ – sieben wen je Jin für Ware im Durchgang, zehn je Jin für Ware, die am Ort verkauft wird. Das Jiu Wudai shi nennt dazu für Henan und Hebei zur mittleren Tianfu-Zeit: Die Salzämter der Bezirke nahmen im Jahr „一十七万贯有馀“ ein – 170.000 guan und mehr; als das Salz dann billig wurde, kostete ein Jin in den ferneren Kreisen „每斤不过二十文“, in den näheren „不过一十文“ – nicht mehr als zwanzig, nicht mehr als zehn Wen. Preis und Steuer liegen damit in derselben Größenordnung: zehn bis zwanzig Wen für das Pfund, sieben bis zehn Wen Steuer darauf. Aber die Zahlen gelten für eine Region und eine Zeit: Die 170.000 Guan sind Einnahmen der Salzverwaltung, nicht die Jahreseinnahmen des Reiches, und der Preis ist eine Obergrenze („nicht mehr als“), kein fester Satz. Weiter lässt sich der Vergleich nicht treiben.
Ein Teil des Salzes wurde nach dem shi(石,das Hohlmaß für Getreide und Salz, zehn Dou)veranlagt. Unter der Devise Guangshun der Späteren Zhou wurden auf ein Shi Grünsalz 800 wen Steuer erhoben, „以八十五为陌“ – gerechnet zu fünfundachtzig auf hundert, also fünfundachtzig Münzen als hundert –, dazu ein dou(斗,ein Zehntel eines Shi)Salz; auf ein Shi Weißsalz 500 Wen, dazu fünf sheng(升,ein Zehntel eines Dou). Die beiden Quellen datieren den Satz verschieden: Das Jiu Wudai shi stellt ihn ins dritte Jahr Guangshun(953), das Wudai huiyao ins zweite(952). Hier wird jede Quelle für sich zitiert, nicht in einem Satz zusammengezogen.
Weinhefe und Geräte: Abgaben auf den Morgen
Am Ende landete das Geld auf dem Acker jeder Familie. 928, im dritten Jahr der Devise Tiancheng der Späteren Tang, bestimmte ein Erlass: Auf dem Sommer- und Herbstland sei „每亩纳麴钱五文足陌“ zu zahlen – je mu(亩,das Feldmaß)fünf Wen Weinhefe-Steuer(麴钱), gezählt in vollen Hundertern(足陌), also hundert Münzen als hundert. 930, im ersten Jahr der Devise Changxing, wurden zwei Wen erlassen, „只征三文“, nur drei erhoben; 931, im zweiten Jahr Changxing, hieß es „便从今年夏并放“ – von diesem Sommer an ganz aufgehoben. Im selben Jahr wurde Roheisen „每斤一例减十文货卖“, durchweg zehn Wen je Jin billiger verkauft, und die Dorfbewohner zahlten auf dem Sommer- und Herbstland „农器钱一文五分足“ – ein Wen und fünf fen(分,ein Zehntel eines Wen), also 1,5 Wen Gerätesteuer(农器钱), voll gerechnet. Beides sind kleine Beträge, aber beide wurden nach Land und Haushalt erhoben. Die Weinhefe-Steuer hielt drei Jahre und wurde abgeschafft; die Gerätesteuer blieb.
Woher das Geld kam, sagt die Überlieferung nicht vollständig. Im Süden wurden nach altem Tang-Muster Münzstätten(监)eingerichtet – Yongping in Raozhou, Yongning in Chizhou, Yongfeng in Jianzhou, Baoxing in Hangzhou –, jede sollte „岁铸钱“, Jahr für Jahr Münzen gießen; nur die Namen der Münzstätten stehen da, keine Prägezahlen. Auch an Menschen fehlte es nicht: 952, im zweiten Jahr Guangshun, wurde die Außenmauer(罗城)von Kaifeng ausgebessert, 55.000 Arbeitskräfte aus dem Hauptstadtbezirk(畿内丁夫)wurden aufgeboten, „版筑旬日而罢“, nach zehn Tagen Stampfarbeit war es getan; 956, im dritten Jahr Xiande, bauten mehr als hunderttausend Mann an der neuen Außenmauer. Und gezählt wurde auch: 959, im sechsten Jahr Xiande, ergab die Haushaltszählung(检户)2.309.812 Haushalte. Diese Zahlen stehen da – amtliche Kupferpreise, Salzsteuer je Pfund, Abgaben je Morgen. Was fehlt, sind Prägezahlen und Einnahmen: Hinter dem Aushang von 924 steht eine Rechnung, die sich nicht schließen lässt.
Quellen und weitere Lektüre
- 《旧五代史》卷一百四十六·食货志(宋初薛居正等修;维基文库本,未与中华书局点校本复核) — Order of 924 that all buying and selling use eighty cash to the hundred, with the ban on melting coins into bronze vessels; the 926 decree fixing raw bronze vessels at 200 and worked at 400 a catty; the southern mints named with no output figures; salt prices and the 942 transit and shop taxes; the 800 and 500 cash per shi salt taxes; wine-curd money at five cash an acre; 2,309,812 households counted in 959. Song compilation; the page is marked textquality 50%.
- 《五代会要》卷二十六·盐麴铁城郭、卷二十七·泉货(北宋王溥编;维基文库本) — Two juan of one Northern Song compilation by Wang Pu, not a Five Dynasties archive. Juan 27, on currency: the 927 complaint that the market converts short hundreds into long money, with caging and confiscation; the 938 Tianfu yuanbao coin standard; the 951 bronze law with death for melting cash; the 955 and 957 official copper prices. Juan 26, on salt, wine-curd, iron and walls (https://zh.wikisource.org/wiki/五代會要/卷二十六): the 942 transit and shop salt taxes; salt assessed per shi at eighty-five to the hundred; wine-curd money from 928 to 931; farm-tool money; the 55,000 and hundred-thousand labour levies at Kaifeng.




