Ein Haus der Ming-Zeit wurde mit zwei Maßen gemessen: dem jian(间), der Zahl der Joche in der Frontbreite, und dem jia(架), der Zahl der Dachbinder in der Tiefe. Im sechsundzwanzigsten Jahr der Ära Hongwu, 1393, setzte eine Verordnung fest, das Wohnhaus gemeiner Leute dürfe »nicht über drei Joche und fünf Binder gehen, ohne dougong(斗栱, Kragsteine)und ohne caihua(彩画, farbigen Anstrich)« – drei Joche breit, fünf Binder tief, die Obergrenze für einen gewöhnlichen Haushalt. Diese Grenze wurde später einmal gelockert, und zwar bei den Bindern, nicht bei den Jochen. Zwei Wörter sind das ganze Vokabular: Joch und Binder.
Drei Joche, fünf Binder: eine Obergrenze
Nach dem Yu fu zhi(舆服志)der Ming shi(《明史》)wurde die Verordnung von 1393 im fünfunddreißigsten Jahr, 1402, erneut eingeschärft: »Niemand darf Bauten von neun oder fünf Jochen aufführen; ein Hauswesen mag bis zu zehn oder zwanzig Gebäude umfassen, je nach Grundstück und Vermögen, doch darf keines über drei Joche gehen.« Der Punkt ist klar: Begrenzt wird die Frontbreite jedes einzelnen Gebäudes, nicht die Größe des Grundstücks. Kragsteine und farbiger Anstrich waren untersagt – das Haus gemeiner Leute blieb rohes Holz und grauer Ziegel.
1447, im zwölften Jahr der Ära Zhengtong, hieß es dann: »Die Verordnung wird leicht abgewandelt: Häuser gemeiner Leute mit mehr Bindern und weniger Jochen fallen nicht unter das Verbot.« Dieser Satz ist der Angelpunkt des ganzen Themas. Verboten war die seitliche Ausdehnung der Joche; freigegeben wurde später die Tiefe. In die Tiefe durften mehr Binder treten, in der Frontbreite blieb es bei drei Jochen. Die Quellen sagen nicht, warum die Regel geändert wurde, sie verzeichnen nur diese Lockerung; auch dieser Text trägt keinen Grund nach. In der Sprache des Bauens ist ein solches Haus tief, nicht breit.
Ein Maß, mehrere Ränge
Dieselbe Zählung von Joch und Binder maß auch die Häuser der Beamten. Nach dem Yu fu zhi: Herzöge und Markgrafen – Vorhalle sieben Joche und neun Binder, Mittelhalle sieben und neun, Hinterhalle sieben und sieben, Tor drei und fünf, Ahnentempel drei und fünf; Beamte des ersten und zweiten Ranges – Halle fünf Joche und neun Binder; dritter bis fünfter Rang – fünf und sieben; sechster bis neunter Rang – drei und sieben; Galerien, Küchen und Speicher (wuzuo 庖库) und dergleichen Nebengebäude durften fünf Joche und sieben Binder nicht überschreiten. Hinter dem Haus eines verdienten Beamten blieben zehn zhang freies Land, zu beiden Seiten je fünf. Diese Tabelle ordnet die Ränge nach Joch und Binder, nicht nach dem Maß in Fuß.
Setzt man die Regel für die gemeinen Leute wieder in diese Tabelle, ergibt sich: drei Joche und fünf Binder gegen drei Joche und sieben Binder beim sechsten bis neunten Rang – gleiche Frontbreite, zwei Binder weniger. Sieben Joche und neun Binder stehen an der Spitze. Ein Unterschied von einem Rang bedeutete oft ein Joch oder einen Binder weniger. Diese Zahlen sind Vorschriften im Verhältnis zueinander, keine Beschreibung dessen, wie die Menschen wohnten: Die Tabelle enthält kein einziges vermessenes Haus und sagt nichts darüber, ob gemeine Leute sich drei Joche und fünf Binder tatsächlich leisten konnten.
Wie die Strafen griffen
Was geschah, wenn einer die Grenze überschritt, steht im Da Ming lü(《大明律》)Buch 12, im Abschnitt über Haus, Wagen, Kleidung und Gerät wider die Vorschrift: »Haus, Wagen, Kleidung und Gerät von Beamten und Gemeinen haben je ihre Rangstufe. Wer die Vorschrift überschreitet und sich anmaßt, was ihm nicht zusteht, erhält, wenn er ein Amt hat, hundert Stockstreiche und wird des Amtes entsetzt, ohne Wiederanstellung; hat er kein Amt, fünfzig Rutenstreiche, und das Haupt der Familie haftet; die Handwerker erhalten ebenfalls fünfzig Rutenstreiche.« Schwerer wog das Drachen- und Phönixmuster: »Beamte und Gemeine erhalten je hundert Stockstreiche und drei Jahre Strafarbeit; die Handwerker hundert Stockstreiche und werden mit Weib und Kind in die Hauptstadt geschickt und als Werkstattleute eingetragen; das Verbotene fällt an den Staat.« Wer zuerst Anzeige erstattete, bekam »von Amts wegen fünfzig Taels Silber als Belohnung«; ein Handwerker, der sich selbst stellte, blieb straffrei und wurde »in gleicher Weise belohnt«. Die Entsetzung des Amtes »ohne Wiederanstellung« war für einen Beamten die schwerere Hälfte.
Aber das Gesetz hat eine Lücke. Der Kommentar zu diesem Artikel sagt, die Rangstufen für Haus, Wagen, Kleidung und Gerät seien »in den Ming-Verordnungen im Einzelnen verzeichnet« – der Gesetzestext selbst nennt keine Joch- und Binderzahlen, ein Fall war also nicht allein nach dem Gesetz zu entscheiden, die Verordnungen mussten nachgeschlagen werden. Die Einzeltabellen der Da Ming ling(《大明令》)und des Ming huidian(《明会典》)waren in diesem Durchgang nicht in lesbarer Form zu prüfen, deshalb ergänzt dieser Text ihre Zahlen nicht; alle Joch- und Binderzahlen hier stammen aus dem Yu fu zhi der Ming shi. Der Verweis auf die Verordnungen ist also keine Floskel: Ohne sie hatte der Beamte keine Zahlen, nach denen er urteilen konnte.
Bis auf Fensteraugen und Stufen herab
Die Ordnung endet bei Joch und Binder; feinere Maße stehen in den Aufzeichnungen eines Gelehrten. Wen Zhenheng(文震亨)schreibt im Changwuzhi(《长物志》): »Stufen: von drei Stufen bis zu zehn; je höher, desto älter, und sie müssen aus geädertem Stein geschnitten sein.« Zu den Fenstern: »Aus grobem Holz ein weites Gitter, innen drei schmale Stäbe eingesetzt, jedes Auge zwei cun im Quadrat und nicht größer; unter dem Fenster eine Brettfüllung von etwa einem Fuß.« Für das Winterlicht kam ein eigenes »Windfenster mit großen Augen«, »die Augen gut einen Fuß breit«. Stufen von drei bis zehn, Fensteraugen von zwei cun, Brettfüllungen von einem Fuß – auf Zoll und Fuß genau gemessen. Ein Fensterauge von zwei cun entscheidet über Licht und Abschirmung eines Raumes; »nicht größer« ist die ganze Vorschrift.
Das ist auseinanderzuhalten: Hier schreibt ein Gentleman aus Jiangnan über Geschmack und Praxis, nicht über eine Ordnung. Das Changwuzhi fragt nicht nach dem Rang und nicht danach, ob eine Vorschrift überschritten wird; »je höher, desto älter« ist ein ästhetisches Urteil, kein allgemeiner Standard. Erst zusammen mit der Joch-Binder-Tabelle der Ming shi ergeben sich zwei Quellen für die Maße eines Hofes; zu einer einzigen Norm lassen sich beide nicht verschmelzen. Und die Breite eines jian hatte keinen reichsweit einheitlichen Wert; dieser Text rechnet sie nicht in Quadratmeter um. Die beiden Quellen beantworten zwei verschiedene Fragen: die eine sagt, wie groß man bauen darf, die andere, wie man bauen soll. Ein Auge von zwei cun ergibt ein kleines Fenster, eines von einem Fuß ein großes.
Wer die Maße festsetzte
Noch einmal die Grenzen: Drei Joche und fünf Binder sind eine Obergrenze, kein Durchschnitt; es gibt keine vermessenen Grundrisse, Hof- und Haustiefen oder Holzquerschnitte von Ming-Wohnhäusern; Bauweisen wie Durchsteckwerk (chuandou), Pfettenbau (tailiang) oder Pferdekopfmauer (matouqiang) werden nicht beschrieben, weil keine der drei Quellen sie erwähnt; ein allgemeiner Satz über eine »strenge Rangordnung« wird nicht geschrieben, nur die Vorschriften und die Strafen; und dieser Text wiederholt nicht die beiden Stücke über Stoffe und Farben der Kleidung – jene handeln von Kleidung, dieses vom Haus. Ob gemeine Leute die erlaubten drei Joche bezahlen konnten, ist nicht überliefert; die Vorschriften sprechen nicht über Geld.
Die Maße eines Hofes stammten aus drei Stellen: Gesetz und Verordnung setzten die Obergrenze für Joche und Binder, die Verordnungen (ling 令) hielten die Einzelheiten der Rangstufen (hier nicht eingesehen, daher nicht ergänzt), und die Aufzeichnung eines Gelehrten bestimmte Stufen und Fenster. Am meisten zu denken gibt der Satz von 1447: »Häuser mit mehr Bindern und weniger Jochen fallen nicht unter das Verbot« – die Frontbreite gehalten, die Tiefe freigegeben. Dass die Wohnhäuser der Ming in die Tiefe wuchsen, mag von dieser Öffnung seinen Anfang genommen haben; dieser Schritt ist eine Vermutung, denn die Quellen sagen nur, dass solche Häuser nicht mehr verboten waren, nicht, wie die Menschen die Öffnung nutzten. Drei Quellen, drei Arten von Aussage – Gesetz, Verordnung, Geschmack –, und keine einzige davon ein vermessenes Haus.
Quellen und weitere Lektüre
- 《明史》卷六十八·舆服志四·第宅(清初修;维基文库) — Qing compilation, but the clearest thread of the rules: in 1393 commoners' houses were fixed at no more than three bays and five beams, without bracket sets or painted colour; in 1402 the ban was repeated; in 1447 it was 'slightly relaxed', so that houses 'with more beams but fewer bays' were no longer restricted. The table of official houses: dukes and marquises seven bays and nine beams, first and second rank five and nine, third to fifth five and seven, sixth to ninth three and seven; eaves galleries and stores not over five bays and seven beams; ten zhang of open ground behind a meritorious official's house.
- 《大明律》卷十二·礼律·仪制·服舍违式(明官修;维基文库) — The penalty article: officials who exceed their grade get a hundred strokes and are dismissed; commoners fifty strokes, the household head answerable; craftsmen likewise fifty. Using the forbidden dragon-and-phoenix patterns: a hundred strokes and three years for both officials and commoners, craftsmen a hundred strokes and sent to the capital with their families as workshop artisans, the goods confiscated, fifty taels to an informer, pardon for a craftsman who confesses. The commentary says the grades are set out in the Ming ordinances — the statute itself lists no bay or beam numbers.
- 《长物志》卷一·室庐(明·文震亨;四库全书本,维基文库;四库本无标点,引文按文义加标点) — A late Ming gentleman's book on taste, not a statute: steps from three to ten, 'the higher the older'; windows of coarse timber lattice with three thin bars inside, each eye two cun square and no bigger, with a board a foot or so deep below; winter window-frames with eyes a foot across.




