Das aufgefärbte Rot ließ sich aus dem Stoff zurückholen. Song Yingxing (宋应星) beschreibt im Tiangong Kaiwu (《天工开物》) das Verfahren: die gefärbte Seide anfeuchten, ein paar Dutzend Tropfen Lauge oder Reisaschewasser darauf träufeln – und das Rot zieht sich Stück für Stück aus der Faser zurück ins Wasser, ohne dass ein halber Tropfen verlorengeht. Die aufgefangene Flüssigkeit wird in Mungobohnenmehl aufbewahrt und beim nächsten Färben weiterverwendet. Die Färber, schreibt er, hielten das für ein Geheimnis und verrieten es keinem Fremden. Dieser Abschnitt handelt vom Kunstgriff einer Färberei, Material zu sparen; wer berechtigt war, Rot zu tragen, wird darin mit keinem Wort erwähnt.
Ein Stück Baumwollstoff
Der einzige Stoff, den das Buch als standesübergreifend beschreibt, ist Baumwolle: „Für die Abwehr der Kälte ist Baumwollzeug für Vornehm und Gering gleich.“ Die Baumwollpflanze heißt in alten Büchern ximá (枲麻); angebaut wurde sie überall. Das Buch kennt zwei Arten, den Baumwollbaum (木棉) und die Krautbaumwolle (草棉); die Blüten sind weiß oder purpurn, und die Anbauer sagen: „Weiß neunzehn, Purpur elf“ – neun Zehntel weiß, ein Zehntel purpurn. Das Weben war in Songjiang am besten, das Schlichten und Färben in Wuhu; doch „Baumwollzeug gibt es auf jedem Zoll Boden“ – gewebt wurde überall, und der Unterschied lag in der Arbeit.
Zur Arbeit gehörte ein Arbeitsgang: das Kalendern (碾). Der Stein dazu musste von der Nordseite des Yangzi kommen, kühl und feinkörnig (性冷质腻); ein guter kostete über zehn jin Silber – das ist der Preis des Steins, nicht des Stoffes. Die großen Werkstätten in Wuhu, schreibt Song, hielten am meisten auf einen guten Stein: Wird der Stein nicht warm, bleiben die Fäden straff und werden nicht schlaff. Ein Satz aus demselben Kapitel ist noch nüchterner: In zehn von zehn Haushalten stand ein Webstuhl. Baumwollzeug war keine Rarität, sondern Hausgerät.
Gut dreißig Farben
Farbe ist in diesem Buch eine Frage des Rezepts. Das Kapitel Zhuse zhiliao (《诸色质料》) führt über dreißig Farben auf, jede mit einem eigenen Eintrag. Großrot nimmt allein den Saflorkuchen (红花饼, honghua bing), wird mit wumei (乌梅) ausgekocht und dann mehrmals mit Lauge geklärt; fehlt die Lauge, nimmt man Reisstrohasche. Je öfter geklärt wird, desto leuchtender die Farbe. Färbereien, die sparen wollen, geben dem Stoff zuerst einen Grund aus lumu (芦木), um Saflor zu sparen. Saflor fürchtet außerdem nichts so sehr wie Aloeholz (沉香, chenxiang) und Moschus (麝香, shexiang): Liegt ein rotes Gewand mit Duftwäsche zusammen, ist die Farbe binnen eines Monats verdorben. Lotosrot, Pfirsichrot, Silberrot und Wasserrot verwenden denselben Saflorkuchen und unterscheiden sich nur darin, dass „man die Mengen für hell und dunkel zu- oder abgibt“; auf gelber Kokonseide kommen diese vier nicht heraus, es muss weiße Seide sein.
Die Tiefen entstehen auch dadurch, dass wenige Zutaten einander decken. Xuan (玄色), das Fastschwarz der förmlichen Kleidung, ist Indigowasser bis ins tiefe Blaugrün gefärbt und dann mit einem Absud aus gleichen Teilen lumu (芦木) und Yangmei-Rinde (杨梅皮) überdeckt; das Buch gibt noch ein zweites Verfahren, in Wasser mit den Blättern junger Indigotriebe einweichen und dann qingfan (青矾, Eisensulfat) und beizi (棓子, Gallnuss) zugeben – und es sagt ehrlich, so gefärbt „lässt es Stoff und Seide leicht verfaulen“. Mondweiß und Grasweiß sind ein kurzes Bad in Indigo. Bohnengrün wird mit huangbo (黄蘖, Korkbaumrinde) gefärbt und mit Indigo gedeckt; Amtsgrün mit huaihua (槐花, Pagodenblüte) ausgekocht und mit Indigo gedeckt. Holzrot ist sumu (苏木, Sappanholz) mit mingfan (明矾, Alaun) und beizi; Purpur hat sumu als Grund und qingfan darüber.
Blau war die Farbe, die ein gewöhnlicher Mensch am leichtesten bekam. Fünf Indigopflanzen taugen zur dian (靛): Teeindigo (茶蓝), das ist 菘蓝, der Färberwaid; dann 蓼蓝, der Knöterich-Indigo, 马蓝 (Baphicacanthus) und 吴蓝 (Wu-Indigo), die aus Samen gezogen werden; und die neuerdings angebaute 莧蓝, deren Saat noch besser sein soll. Zur Bereitung des Farbstoffs kommen Blätter und Stengel in eine Grube oder ein Faß und liegen sieben Tage in Wasser; auf jeden shi Flüssigkeit gehen fünf sheng Kalk, und das Ganze wird einige Dutzend Mal durchgerührt, bis sich das Pigment absetzt. Der abgeschöpfte Schaum, getrocknet, heißt Indigoblüte (靛花, dianhua). Kommt der Indigo in die Kufe, wird er zuerst mit Reisaschewasser angerührt und dann täglich mit einem Bambusstab gerührt, unzählige Male; die beste Kufe heißt Standardkufe (标缸, biaogang).
Liest man das Kapitel im Zusammenhang, geht es um Mengenverhältnisse, um die Zahl der Klärungen, um Decken oder Nichtdecken – um ein Handwerk, und kein Satz darin sagt, wer was tragen soll. Es lehrt sogar, wie man Xuan-Schwarz färbt; und die später dem Gesetzbuch angehängten Zusatzbestimmungen (条例, tiaoli) führen genau dieses Xuan, dazu Gelb und Purpur, als verbotene Farben. Ein aufgeschriebenes Rezept ist keine Erlaubnis; was aber zwischen diesen beiden Sätzen steht, sagt das Material nicht.
Was die Strafartikel regelten
Der Artikel „fu she wei shi“ (服舍违式, Verstöße gegen die Rangordnung von Häusern und Kleidung) im zwölften Buch des Da Ming Lü (《大明律》) stellt eingangs eine Leiter auf: Häuser, Wagen, Kleidung und Gerät von Beamten und Volk hätten „je ihre Stufe“ (各有等第). Wer eine Stufe benutzte, die ihm nicht zustand, bekam als Amtsträger hundert Stockschläge (杖一百) und wurde abgesetzt, ohne wieder angestellt zu werden; ohne Amt fünfzig Rutenhiebe (笞五十), und die Schuld traf den Hausherrn; der Handwerker, der es gemacht hatte, ebenfalls fünfzig Hiebe. Schwerer wog der Missbrauch verbotener Drachen- und Phönixmuster: hundert Stockschläge und drei Jahre Strafarbeit für Amtsträger wie Untertanen, hundert Stockschläge für den Handwerker, der überdies mit Weib und Kindern seines Hauses nach der Hauptstadt geschickt wurde, um dort als staatlicher Werkstattarbeiter (局匠, ju) eingereiht zu werden; das verbotene Stück wurde eingezogen. Wer den Fall anzeigte, erhielt fünfzig liang Silber – die kleine Anmerkung im Gesetz schränkt ein: Die Belohnung gelte nur für den Fall des verbotenen Gegenstands; ein Handwerker, der sich selbst anzeigte, blieb straffrei und bekam die Belohnung ebenfalls.
Die später angehängten Zusatzbestimmungen zogen auch die Farbe in den Kreis. Kleidung und Gerät von Soldaten und Volk, von Mönchen und Priestern hätten je ihre alte Ordnung; wer in gewöhnlicher Kleidung Brokat, Seidendamast (紵丝), leichte Seide (绫罗) oder Buntstickerei trug, wer Vorhänge und Bettzeug aus scharlachrotem, mit Gold bedrucktem Stoff (大红销金) verwendete, Frauen, die goldgestickte, schillernde Kleider, Gold- und Edelsteinschmuck oder mit Perlen besetzte Schuhe und Kleider trugen – sie alle wurden nach dem jeweils einschlägigen Artikel bestraft, die Stücke eingezogen. Ein anderer Fall nennt die Farben unmittelbar: wer sich Xuan, Gelb oder Purpur anmaßte, dazu die Python-Drachen-, Flugfisch- und Dou-Niu-Muster (蟒龙、飞鱼、斗牛), oder wer Zinnoberrot und Gelb sowie die Gerätschaften eines Prinzen (亲王法物) gebrauchte, wurde nach dem Gesetz über den Missbrauch von Drachen- und Phönixmustern abgeurteilt. Die einzige Stelle, die Stoff und Stand unmittelbar aneinanderbindet, ist der Artikel über Mönche und Priester (僧道, sengdao): deren Kleidung dürfe nur aus grober Seide (紬), schlichter Seide (绢) und Hanfstoff (布) bestehen, nicht aus 紵丝 oder 绫罗; wer dagegen verstieß, bekam fünfzig Hiebe, wurde aus dem Stand entlassen (还俗), die Kleidung eingezogen; Kasaya und Daoistenrock fielen nicht unter das Verbot. Die Anmerkung sagt den Grund mit aller Deutlichkeit: „Weil sie niederen Standes sind, darum wird es verboten“ (以贱流故禁之).
Das fehlende Glied: die Einzelheiten der Stufen
Doch die einzelnen Sprossen dieser Leiter stehen nicht im Gesetz. Es sagt nur, es gebe „je ihre Stufe“, und die Anmerkung verweist selbst woandershin: „Die Stufen sind im Da Ming Ling (《大明令》) ausführlich dargelegt.“ Wie die Stufen geordnet waren, steht im Da Ming Ling und in den Kapiteln über Kopf- und Kleiderordnung des Ming Huidian (《明会典》); von beiden ließ sich für diesen Text keine lesbare Ausgabe beschaffen, deshalb steht hier nicht, wer welchen Rang und welches Muster in welcher Größe tragen durfte. Auch der oft weitergegebene Satz, Kaufleute hätten nur schlichte Seide und Hanfstoff tragen dürfen, ließ sich an keinem lesbaren Original prüfen; er wird hier nur vermerkt, nicht zitiert. „Die Kleiderordnung der Ming war streng gestuft“ als Ergebnis hinzuschreiben, hieße, dieses Loch mit einem Eindruck zu füllen.
Zwischen Gesetzestext und Alltag
Der Gesetzestext liefert eine Strafdrohung, keine Aufzeichnung. Die Strafen gehen bis ins Detail: Der Handwerker wird mit seiner ganzen Haushaltung in die Hauptstadt geschickt, und die fünfzig liang für den Anzeigenden zeigen, worauf die Verfasser setzten: auf Denunziation. Doch kein einziger Fall von Anzeige, Verhör und Bestrafung findet sich in dem Material, das hier vorliegt. Gesetzestext und Alltag sind zwei Kontobücher, und in der Hand ist nur eines davon.
Auch das Handwerksbuch ist nicht das andere Kontobuch. Es nennt keinen Preis für Saflor oder Indigo, keinen Lohn für den Färber, keinen Preis für ein fertiges Gewand; der einzige Preis im Baumwollkapitel sind die über zehn jin für den Kalanderstein, und der hat mit dem Stoffpreis nichts zu tun. Es sagt auch nicht, ob die Färbereien nach seinen Rezepten arbeiteten, und erst recht nicht, an wen die tiefen Dunkeltöne am Ende verkauft wurden. Festhalten lässt sich nur wenig, und das Wenige hält: Baumwollzeug war billig und überall zu haben; die Lehre von den Farben war aufgeschrieben und ließ sich weitergeben; das Gesetz befasste sich mit Muster, Farbe und Stufe, und die Einzelheiten der Stufen stehen in einem anderen Buch, das hier nicht aufgeschlagen werden konnte. Song Yingxing setzt ans Ende seines Kapitels über das Stoffgewand ein Urteil eigener Art: „Heißt es doch Stoffgewand – schlichteste Einfalt genügt“ (既曰布衣,太素足矣). Das ist der Geschmack des Autors, keine Vorschrift. (Die drei herangezogenen Abschnitte des Tiangong Kaiwu folgen der Wikisource-Ausgabe, die die Seite selbst als unkorrigiert kennzeichnet; die Zitate sind an der Zhonghua-Ausgabe oder an Pan Jixings kommentierter Ausgabe zu prüfen.)
Quellen und weitere Lektüre
- 《大明律》卷十二·服舍违式、僧道拜父母(含条例;维基文库) — The ladder and the penalties: 'each has its rank' for houses, carriages, clothing and vessels; a hundred strokes and dismissal for an officeholder, fifty for a commoner, fifty for the craftsman; dragon-and-phoenix patterns a hundred strokes and three years; fifty taels for an informer, but the commentary says only for the dragon-and-phoenix clause. Appended cases name xuan, yellow and purple as forbidden colours and require sentencing by analogy with the dragon-and-phoenix law; clergy may wear only coarse silk, plain silk and hemp. The article's own commentary points to the Da Ming Ling for the detail of the ranks, which this piece could not read.
- 宋应星《天工开物》乃服第二·布衣(崇祯十年初刊;维基文库本页面标 25% 未校对) — 'For keeping out the cold, cotton cloth is the same for noble and base'; two kinds of cotton plant, white and purple flowers, white nine parts in ten; weaving best at Songjiang, bleaching and dyeing at Wuhu; a good calender stone worth more than ten jin (a stone, not cloth); looms in ten households out of ten; closing line 'since it is cloth, plainness is enough'.
- 宋应星《天工开物》彰施第三·诸色质料(崇祯十年初刊;维基文库本页面标 25% 未校对) — Recipes for thirty-odd colours: great red from safflower cake with dark plum water and repeated lye clarifications; lotus, peach, silver and water reds from the same cake by weight; blackish xuan from deep indigo covered with reed-wood and myrobalan; moon-white from a brief indigo dip; bean green from cork-tree bark under indigo; the trade secret for recovering red from dyed silk.
- 宋应星《天工开物》彰施第三·蓝淀(崇祯十年初刊;维基文库本页面标 25% 未校对) — Five indigo plants; leaves and stems steeped seven days, five sheng of lime to each shi of liquor, stirred until the pigment settles; dried scum is indigo flower; the best vat called the standard vat; indigo mixed with rice-straw ash water and stirred daily with a bamboo pole.




